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„Pakt für gute Bildung und Betreuung“ und „Gute-Kita-Gesetz“

Wohin das Geld fließt

Mitte Juli stimmte der Ministerrat dem „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ zu. Derzeit werden die entsprechenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften geändert und erstellt. Die ersten Maßnahmen starten bereits zum neuen Kita-Jahr.

Der im Januar vom Kultusministerium und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossene „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ umfasst sieben Maßnahmen, die – so Kultusministerin Eisenmann – „mehr Qualität von Anfang an für alle Kinder ermöglichen“ sollen.

Zu den zentralen Maßnahmen gehören neben dem quantitativen Ausbau der praxisintegrierten Ausbildungsplätze (PIA) vor allem die Umgestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule sowie Maßnahmen zur sprachlichen und elementaren Förderung von Kindern.

Des Weiteren soll ein Teil der vom Bund über das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ bereitgestellten Mittel zur anteiligen Freistellung der Kita-Leitungskräfte genutzt werden.

Ausbildungsoffensive

Im Rahmen der „Ausbildungsoffensive“ setzen Bund und Land vor allem auf PIA. Hier sollen mehr Auszubildende gewonnen werden. Als Anreiz erhalten Kita-Träger deshalb ab September einen Vergütungszuschuss für die Schaffung zusätzlicher PIA-Ausbildungsplätze. Gleichzeitig sollen auch die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen für Sozialpädagogik erweitert werden, sodass langfristig circa 6.000 Schulplätze zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich ist PIA sicher eine sinnvolle Ergänzung zur traditionellen Ausbildung. Ob und in welchem Umfang bei dem derzeit bestehenden allgemeinen Fachkräftemangel aber tatsächlich mehr Schüler/innen für die Ausbildung zum/zur Erzieher/in gewonnen werden können, bleibt abzuwarten.

„SPATZ“ und „Schulreifes Kind“ wird zu „Kolibri“

Vor allem aber werden derzeit der Übergang von der Kita in die Grundschule neu gestaltet und bisherige Fördermaßnahmen in das neue Konzept „Kolibri“ (Kompetenzen verlässlich voranbringen) zusammengeführt. Das Konzept enthält zunächst die Weiterentwicklung der Einschulungsuntersuchung. Ziel ist es, frühzeitig Unterstützungsbedarfe in Sprache, mathematische Vorläuferfähigkeiten, Motorik sowie sozial-emotionale Kompetenzen festzustellen.

Ausgehend von den Entwicklungsbeobachtungen der pädagogischen Fachkräfte und den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchung sollen die Eltern der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf in einem Entwicklungsgespräch über Fördermöglichkeiten informiert werden.

Ebenfalls neu konzipiert wird die Sprachförderung für Kinder ab zwei Jahren und sieben Monaten. Entsprechend des Sprachförderbedarfs eines Kindes kann zwischen „intensive Sprachförderung plus (ISF+) und „Singen-Bewegen-Sprechen“ (SBS) gewählt werden. Die Sprachförderung ISF+ darf ab dem Kita-Jahr 2023/24 nur noch von geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Das landeseinheitliche Qualifizierungsprogramm „Mit Kindern im Gespräch“ soll ab Herbst 2019 angeboten werden.

Auch für die alltagsintegrierte elementare Förderung in den Bereichen mathematische Vorläuferfähigkeiten, Motorik und sozial-emotionale Kompetenzen sollen Qualifizierungen für die pädagogischen Fachkräfte angeboten werden.

Leitungszeit

Ein großer Teil des Geldes aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ wird in die Leitungsfreistellung fließen. Zur Erfüllung der pädagogischen Kernaufgaben erhalten alle Kitas einen Grundsockel von sechs Stunden pro Woche. Für jede weitere Gruppe kommen weitere zwei Stunden pro Woche hinzu.

Die GEW begrüßt die Verankerung der pädagogischen Leitungszeit für alle Kindertageseinrichtungen, ist jedoch der Ansicht, dass der vorgesehene zeitliche Umfang nur ein Minimum darstellen kann. Unseres Erachtens ist ein zeitlicher Umfang von mindestens 25 Prozent einer Vollzeitstelle pro Gruppe erforderlich.

Grundsätzlich befürwortet die GEW die Investitionen in die qualitative Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen. Die GEW kritisiert allerdings, dass die Pädagogik der Kita zunehmend auf die „Schulbereitschaft“ und auf die Anforderungen in der Schule ausgerichtet werden soll. Im Mittelpunkt der frühpädagogischen Arbeit muss vielmehr – wie im Orientierungsplan verankert – die „Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seiner Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit sowie im Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen“ stehen.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23