Zum Inhalt springen

Kitaleitung

Zeit für Leitungsaufgaben ohne Wenn und Aber

Kitaleitungen sind ein maßgeblicher Qualitätsfaktor für Kindertageseinrichtungen. Sie brauchen jedoch Zeit und Personal, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Mit einer verlässlichen Finanzierung der Leitungszeit tun sich Verantwortliche schwer.

Personen kleben Klebezettel an eine Scheibe.
Kitasozialarbeiter*innen und Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen könnten Kitas entlasten. (Foto: © courtneyk / iStock)

Seit 2019 stärkt Baden-Württemberg Kitaleitungen. Basis sind der Pakt für gute Bildung und Betreuung und das sogenannte Gute-Kita-Gesetz des Bundes. Ein Großteil der 729 Millionen Euro, die Baden-Württemberg bis Ende 2022 im Rahmen des Bundesgesetzes erhielt, wurden an die Träger von Kindertageseinrichtungen weitergereicht, um Zeit für Kitaleitungen in den mehr als 9.000 baden-württembergischen Kitas sicherzustellen.

Jeder Einrichtung stehen wöchentlich mindestens sechs Stunden Leitungszeit zur Verfügung. Ab der zweiten Gruppe und bei jeder weiteren erhöht sich die Zeit um jeweils zwei Stunden pro Woche. Dieses Budget ist für pädagogische Leitungsaufgaben vorgesehen, die sich in drei Bereiche zusammenfassen lassen:

  • Konzeptions(weiter)entwicklung und Umsetzung in der Einrichtung,
  • Team(weiter)entwicklung innerhalb der Kita und
  • Interaktions(weiter)entwicklung mit den Kindern, den Familien der Kinder und im Sozialraum.

Die GEW bewertete die Entscheidung als einen längst überfälligen und wichtigen Schritt, forderte allerdings schon lange vor dem Gute-Kita-Gesetz mindestens 25 Prozent Zeit für Leitungsaufgaben pro Gruppe.

Träger, die Wert auf Qualität legten und es sich leisten konnten, räumten Leitungszeit in der von der GEW geforderten Größenordnung schon vor 2019 ein. Zu kritisieren ist, dass einige Träger die Finanzierung durch das Gute-Kita-Gesetz zum Anlass nahmen, um ihre bis dato höhere Leitungszeit zu reduzieren. Dabei betont das Kultusministerium immer wieder, dass die vom Land festgelegten Leitungsressourcen nicht als maximale oder ausreichend definierte Zeit zu verstehen seien, sondern lediglich als Beitrag zur Deckung des Bedarfs. Alle Träger können durch Eigenmittel mehr Leitungszeit gewähren als in der Kita-Verordnung festgelegt ist. Unterschritten werden darf das Zeitkontingent allerdings nicht. Damit profitieren von der Regelung fast 30 Prozent der Leitungskräfte in kleineren Kitas, 20 Prozent in mittleren und zwölf Prozent in großen Kitas. So vielen Kitas hatten die Träger vor 2019 nämlich noch keine Zeit für Leitungsaufgaben eingeräumt.

Erste Ergebnisse der Evaluation des Gute-Kita-Gesetzes, auf das Handlungsfeld „Stärkung der Leitung“ bezogen, haben ergeben, dass sich die Maßnahmen für die Leitungen aufgrund der Heterogenität der Träger sehr unterschiedlich auswirken. Als förderlich hat sich die gelingende Zusammenarbeit mit dem Träger und die Anerkennung der vielfältigen Leitungsaufgaben durch Träger, Jugendämter und das Land herausgestellt. Hemmend hingegen wirken sich eine zu geringe Mittelfokussierung aus, sowie strukturelle Rahmenbedingungen, insbesondere der Fachkräftemangel und ungenügende Stellvertretungslösungen.

Leitungszeit verlässlich regeln und erhöhen

Aus diesen Ergebnissen und Erfahrungsberichten von Kitaleitungen sollten Leitungskräfte in ihrer Schlüsselrolle als Garantinnen für die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Einrichtungen gestärkt und wertgeschätzt werden. Der vom Land festgelegte Mindestanspruch an Leitungszeit sollte auf 25 Prozent pro Gruppe erhöht und dauerhaft gesichert werden. Es gibt Bundesländer, die hierfür verlässlich Mittel aus ihren Landeshaushalten einplanen und somit allen Trägern die Finanzierung der Leitungszeit zusichern, unabhängig von Entscheidungen und Verhandlungen um die Bundesgesetze.

Ende 2022 lief das Gute-Kita-Gesetz aus. Bund und Länder haben entschieden, dass das Kita-Qualitätsgesetz folgen wird. Über die Bund-Länder-Verträge wird in den nächsten Monaten verhandelt. Bis 30. Juni führt der Bund die Mittelzuweisung aus dem Gute-Kita-Gesetz weiter, sodass sich an der landesrechtlich festgelegte Leitungszeit in Baden-Württemberg bis dahin nichts ändert. Das Kultusministerium (KM) ist zuversichtlich, dass die Förderung der Leitungszeit mit Bundesmittel bestehen bleibt. Sichere Zusagen gibt es noch nicht. Der Arbeitskreis (AK) Kitaleitungen der GEW Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass das Land die Leitungszeit zukünftig verlässlich regelt und erhöht.

Darüber hinaus macht sich der neu gegründete GEW-AK für beständige Stellvertretungsregelungen stark und alle, die Leitung oder stellvertretende Leitung einer Kita übernehmen, sollen verpflichtend auf ihre Tätigkeiten, vor allem auf Teamführung, vorbereitet und systematisch eingearbeitet werden. Die Stadt Stuttgart bietet Kita-Mitarbeitenden beispielsweise ein Führungskräfte-Nachwuchsprogramm an. Anzuerkennen ist, dass das KM die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung mit der Koordinierung von Qualifizierungsmaßnahmen für Leitungskräfte beauftragt hat. Die Fortbildungen finden in mehreren Modulen statt, die Teilnehmenden werden ergänzend mit Netzwerktreffen und Coachings unterstützt.

Was zur Entlastung beitragen könnte

Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen schlägt der GEW-AK Kitaleitung vor, allen Leitungen eine professionelle beratende Begleitung zu offerieren.

Ein Zeichen zur Stärkung der Profession könnte das Land setzen, indem es zusätzliche Mitarbeitende für administrative Tätigkeiten finanziert. Kitaleitungen brauchen zu viel Zeit für Verwaltungsarbeit, die für ihre pädagogischen Kern- und Vernetzungsaufgaben fehlt.

Darüber hinaus sollten Kitas und ihre Leitungskräfte mit Kitasozialarbeiter*innen und Fachkräften aus dem Gesundheitswesen entlastet werden. Diese zusätzliche Expertise, idealerweise von zuverlässigen Bundes- und Landesmitteln finanziert, wäre lohnend für die Kinder und ihre Familien und dürfte selbstverständlich nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden.

Änderungen in der Tarifstruktur

Für die GEW muss es mittelfristig auch zu einer tariflichen Neubewertung der Leitungsvergütung kommen. Sie muss an die tatsächlichen Anforderungen und neuen Belastungen angepasst werden. Stellvertretungen müssen, wie im TVöD vereinbart, flächendeckend eingeführt werden.

Dies sollte auch für Träger gelten, die nicht unter den TVöD fallen.

Die GEW strebt zusätzlich an, die Eingruppierung der Leitungskräfte von der Kinderzahl auf die Zahl der Beschäftigten umzustellen und die Ressourcenverantwortung einzubeziehen.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23
Links