Etappensieg erreicht
Zweitstudiengebühren für Lehramtsstudiengänge werden abgeschafft
Seit der Einführung 2017/2018 kämpft die GEW dafür, die Studiengebühren für internationale Studierende und Studierende im Zweitstudium wieder abzuschaffen. Jetzt gibt es einen Teilerfolg für Lehramtsstudierende im Zweitstudium.
Als erstes Bundesland führte Baden-Württemberg zum Wintersemester 2017/2018 die Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende und Studierende im Zweitstudium wieder ein. Internationale Studierende müssen seit diesem Zeitpunkt an Hochschulen in The Länd 1.500 Euro pro Semester bezahlen, Studierende im Zweitstudium 650 Euro.
Seit der Einführung der Studiengebühren macht die GEW sich für deren Abschaffung stark: Mit der Unterstützung und Organisation landesweiter Demonstrationen, aber auch mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde mit dem Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) beim Verfassungsgerichtshof.
Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels werden seit 2023 die Stimmen lauter und die Bandbreite der Akteur*innen breiter, die sich der Forderung der GEW anschließen. Auf die zunehmende Kritik folgte eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Die GEW-Landesvorsitzende Monika Stein nutzte die Gelegenheit, um den Standpunkt der GEW noch einmal deutlich zu machen. In ihrem Appell wies sie auf die schrumpfende Zahl internationaler Studierender in Baden-Württemberg sowie auf die Auswirkungen der Zweitstudiengebühren auf den Lehrkräftemangel hin. Mit dem Rückgang internationaler Studierender verzeichnet The Länd ein trauriges Alleinstellungsmerkmal im Bundesvergleich, insbesondere gegenüber zweistelligen Zuwächsen in Bundesländern ohne vergleichbare Studiengebühren.
Kurz darauf kündigte die Landesregierung an, die Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern abzuschaffen, ruderte aber gleich darauf wieder zurück mit Verweis auf die Haushaltslage. Einen ersten, wichtigen Etappensieg kann die GEW aber dennoch feiern. Durch eine Änderung im Landeshochschulgebührengesetz sind Zweitstudierende in Lehramtsstudiengängen ab dem Sommersemester 2025 von der Zweitstudiengebühr befreit.