Beamt*innen
Kostendämpfungspauschale ist nicht verfassungskonform
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anhebung der Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2013 unwirksam ist. Das Land hat angekündigt, Rückzahlungen zu prüfen. Die GEW empfiehlt, Widerspruch einzulegen.