
Freistellung für die Betreuung von ansonsten unbetreuten Kindern
Coronabedingte Kinderbetreuung – Neuregelungen
25.04.2022
Die im Kalenderjahr 2021 gültigen Regelungen zur Kinderbetreuung wurden „baugleich“ auf das Kalenderjahr 2022 übertragen. Wir haben die aktuell geltenden Regelungen für Sie zusammengefasst.