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Infoserie zur Arbeitszeit

Die GEW wird die Arbeitszeitfrage verstärkt zum Thema ihrer tarif- und beamtenpolitischen Aktivitäten machen.

Die Arbeitszeitfrage ist ein komplexes Thema. Sie ist Gegenstand eines gesamtgesellschaftlichen Diskurses und somit Teil einer großen politischen und ökonomischen Auseinandersetzung. Damit die GEW hierzu durchsetzungsfähig wird, ist der Schulterschluss mit anderen Gewerkschaften und gesellschaftlichen Gruppen sowie der Öffentlichkeit erforderlich.

Durch die zunehmende Flexibilisierung und Entgrenzung der Arbeitszeit steigt das Risiko freiwilliger Selbstausbeutung. Dies wird von Arbeitgeber*innenseite ausgenutzt, um den Beschäftigten immer neue Aufgaben aufzulasten. Lehrkräfte haben als Beamte in Baden-Württemberg eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 41 Zeitstunden. Diese wird aufgeteilt in den Unterricht, der zeitlich festgelegt und abgerechnet werden kann. Der zweite Teil der Arbeitszeit (Nicht-Unterricht) wird den Lehrkräften faktisch als „Vertrauensarbeitszeit“ zugewiesen. Dieser Teil ist weder zeitlich festgelegt noch wird er abgerechnet. Er ist damit vollständig flexibilisiert und dereguliert. Deshalb sind klare Standards und Regelungen erforderlich, die die Selbstausbeutung verhindern und den Beschäftigten zugleich eine hohe individuelle Flexibilität bewahren.

Ziel der GEW ist grundsätzlich die Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich. Dafür brauchen wir einen langen Atem.

Name Datum
Präsenzunterricht? Wechselunterricht? Fernunterricht?

Es ist nicht die Schuld der Schulleitungen, wenn aktuell an den Schulen alles drunter und drüber geht. Die Corona-Pandemie macht die Versäumnisse der baden-württembergischen Bildungspolitik schmerzhaft deutlich.

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18.01.2021
Arbeitsbefreiung aus familiären Gründen

Arbeitsbefreiungstatbestände aus familiären Gründen finden sich in verschiedenen Gesetzen, im Tarifvertrag (TV-L) oder in der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO). Eine solche Arbeitsbefreiung ist möglich ...

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19.06.2020
Keine 39,5-Stunden-Woche für L.i.A.

Für Tarifbeschäftigte des Landes gilt die 39,5-Stunden-Woche. Nur an den Schulen ist das anders. Tarifbeschäftigte haben das gleiche Deputat wie die verbeamteten Lehrkräfte, die bekanntlich eine 41-Stunden-Woche haben. Und das obwohl L.i.A. viel weniger verdienen. Warum ist das so? Weil es im TV-L eine Sonderregelung gibt, die aus den 1960er Jahren stammt, als man die gleiche Arbeitszeit (von damals 40 Stunden) für alle wollte!

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18.02.2020
Mehrarbeit ist keine Lösung!

Das „Vorgriffstundenmodell“ ist ein Tropfen auf den heißen Stein – GEW hat bessere Vorschläge.

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12.02.2020
Mehr Arbeit mit der „Vorgriffstunde“

Stellen können nicht besetzt werden, es gibt zu wenig Vertretungslehrkräfte, Unterricht fällt aus. Es brennt an den Schulen! Das Kultusministerium hat eine Lösung gefunden: Lehrkräfte dürfen ab Schuljahr 2020/2021 freiwillig eine Stunde mehr arbeiten, die sie dann ab dem Schuljahr 2026/2027 wieder zurück bekommen sollen. Alles für`nen Appel und ein Ei? Wir lassen uns nicht veräppeln!

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12.02.2020
Erfassung der Arbeitszeit auch für Lehrkräfte?

Die EU-Staaten müssen Arbeitgeber dazu verpflichten, dafür zu sorgen, dass Beschäftigte die Arbeitszeitvorschriften wie Pausen- oder Ruhezeiten einhalten können. Ohne vollständige Aufzeichnung der Arbeitszeit wären die Schutzrechte der EU-Arbeitszeitrichtlinie ein zahnloser Tiger.

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12.02.2020
Sind Hohlstunden in Ordnung?

Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Bei der Erstellung von Stundenplänen kollidieren sehr häufig private, familiäre und dienstliche Interessen. Eine einheitliche und eindeutige Regelung, wie diese Konflikte zu lösen sind, existiert nicht. Eine Annäherung an die Antwort ist dennoch möglich.

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12.02.2020
Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Wandertage, Klassenfahrten, Theaterbesuche, Projekttage, Austauschfahrten, Bundesjugendspiele, Schulfeste, Chorfreizeiten, Sportwettkämpfe,… die Liste der außerunterrichtlichen Veranstaltungen (AuV) ist lang. Sind AuV Arbeitszeit? Und wie sieht es mit der Vergütung aus? Muss auf Teilzeitbeschäftigung und familiäre Bedingungen bei der Planung Rücksicht genommen werden?

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12.02.2020
Hilfe – die Schule fällt aus!

An den Schulen fällt Unterricht aus, weil Lehrkräfte krank sind, sich im Mutterschutz befinden, auf Fortbildung sind, einen Schulungsanspruch als BfC, Schwerbehindertenvertretung oder Personalrat in Anspruch nehmen, aus wichtigen persönlichen Gründen Urlaub erhalten haben…

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12.02.2020
Warum gibt es Altersermäßigung für Lehrerinnen und Lehrer?

Als die Lebensarbeitszeitgrenze bei 65 Jahren lag gab es eine Stunde Ermäßigung ab dem 55. und eine weiter Stunden ab dem 60. Lebensjahr. Inzwischen gilt für die meisten Lehrkräfte die Altersgrenze 67, übrig geblieben sind eine Stunde Ermäßigung ab 60 Jahren und zwei Stunden ab 62 Jahren.

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12.02.2020
Deputat – eine Medaille mit 3 Seiten?

Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in Deputaten an durchschnittlich 38 Schulwochen im Schuljahr. Unterricht findet nur statt, wenn Schüler*innen da sind. Diese haben an 75 Tagen im Jahr (einschließlich Samstage) unterrichtsfrei. Während der Unterrichtswochen beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit einer Vollzeitlehrkraft 46 ‐ 48 Zeitstunden. Eine Lehrkraft mit vollem Deputat erfüllt damit im Jahresdurchschnitt die 41 Zeitstunden, die Beamt*innen außerhalb des Schuldienstes leisten müssen. Diese Arbeitszeitregelung gilt auch für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis.

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12.02.2020
Als Lehrerin kann ich Familie und Beruf ideal vereinbaren! Im Prinzip stimmt’s – und in der Realität?

Die Arbeit an den Schulen muss familiengerechter gestaltet werden. Insbesondere Teilzeitbeschäftigte (meist Frauen) bringen häufig mehr Arbeitszeit ein, als Vollzeitbeschäftigte. Dieser Form der Diskriminierung müssen wir entgegenzuwirken. Schon jetzt haben die Lehrerkonferenzen die Möglichkeit auf der Basis des Chancengleichheitsgesetzes und der Konferenzordnung für Entlastung zu sorgen.

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12.02.2020
Zeiterfassungsstudien zur Arbeitszeit von Lehrkräften in Deutschland

Die Studie ergab unter anderem, dass Lehrer/innen im Durchschnitt eine Stunde und 40 Minuten länger als Verwaltungsbeamt/innen arbeiten. Die GEW fasst die zentralen Ergebnisse zusammen und gibt Vorschläge für Baden-Württemberg.

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19.04.2018
GEW Niedersachsen: 50.000 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche

Infoserie rund um die Arbeitszeit an Schulen

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29.01.2018
Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon: 0711 21030-12