Technische Lehrer*innen
Beteiligung von Lehrkräften an Arbeit in Prüfungsausschüssen
Da für die ehrenamtlichen Tätigkeiten in Prüfungsausschüssen der zuständigen Stellen keine dienstliche Verpflichtung bestehe, könne der Aufwand weder angerechnet noch durch eine besondere Vergütung entschädigt werden, so das Kultusministerium.