
Freistellung für die Betreuung von ansonsten unbetreuten Kindern
Coronabedingte Kinderbetreuung – Neuregelungen
Die im Kalenderjahr 2021 und 2023 gültigen Regelungen zur Kinderbetreuung wurden „baugleich“ auf das Kalenderjahr 2023 übertragen. Wir haben die aktuell geltenden Regelungen für Sie zusammengefasst.