GEW-Position zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die GEW hat auf der Landesdelegiertenkonferenz im März 2016 zwei Anträge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beschlossenen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Antragsteller: Landesarbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die GEW Baden-Württemberg setzt sich bei der Landesregierung, dem Kultusministerium und dem Wissenschaftsministerium sowie anderen Trägern von Bildungseinrichtungen für den Aufbau eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements ein. Dazu müssen Dienst- und Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Folgende Bedingungen müssen für ein solches Gesundheitsmanagement erfüllt werden:
- Gesundheitsmanagement zielt nicht nur auf die Beseitigung von möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz, sondern auch auf die Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigen. (vgl. Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung, 1997*)
- Das BGM** bildet damit das Dach für alle betrieblichen Prozesse, die der Gesundheitsförderung und Gesunderhaltung dienen: Es umfasst Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, Arbeits- und Gesundheitsschutz in seinen verschiedenen Funktionen sowie betriebliches Eingliederungsmanagement; darunter auch Regelungen zum Umgang mit Suchtgefährdung. Es geht somit weit über eine Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz hinaus und umfasst die Steuerung aller betrieblichen Prozesse.
- Die Führungskräfte der jeweiligen Betriebe müssen auf allen Ebenen in einem salutogenen Führungshandeln geschult werden. Dazu sind gezielte Führungsfortbildungen einzurichten.
- Das BGM erfordert eine gute Führungskultur, die die Mitarbeiter/innen in den Mittelpunkt stellt und sie bestmöglich beteiligt. Es schafft darüber hinaus funktionierende Strukturen, die der Gesundheitsförderung und -erhaltung dienen. Für die Arbeit am BGM müssen den Führungskräften ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen. Arbeitspsycholog/innen müssen in großen Betrieben unterstützend zur Verfügung stehen.
- Die Arbeitsorganisation auf allen Ebenen muss im Hinblick auf die Arbeitsanforderungen durch ausreichende zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen geprägt sein. Sie muss die Fähigkeiten und Stärken der Mitarbeiter/innen ebenso einbeziehen, wie ihnen Einflussmöglichkeiten auf die eigene Arbeit und soziale Unterstützung gewähren. Ein gutes Betriebsklima ist dafür Grundlage!
- Steuerkreise für das BGM auf allen Ebenen müssen beteiligungsorientiert die Ziele festlegen, für ihren Betrieb einen Entwicklungsprozess initiieren, die dafür notwendigen Arbeitsstrukturen installieren und die notwendigen Analysen zur Erfassung des IST-Zustandes erstellen. Diese ersetzen nicht eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, sondern berücksichtigen die für die Gesundheit relevante Bedarfe. Dazu gehören z.B. die Ermittlung der Faktoren, die zur Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter/innen führen, sowie Ermittlung vorhandener Potentiale und Fähigkeiten, Veränderungsbedarfe, wichtiger Themen des Arbeitsalltags etc.
Einrichtung einer Projektgruppe „Arbeitsplätze für Lehrkräfte“
Antragsteller: Landesarbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die GEW Baden-Württemberg richtet gem. § 41 der Satzung der GEW BW eine Projektgruppe mit dem Ziel ein, Empfehlungen bzw. Handreichungen zur Gestaltung von Lehrkräfte-Arbeitsplätzen zu entwickeln.
Der Projektgruppe gehören Lehrkräfte aus dem Bereich „Bau“ (z.B. Architekten, Bauingenieure) der Gewerblichen Schulen sowie pädagogisch versierte Vertreter/innen aller Schularten an. Ein Mitglied dieser Projektgruppe berichtet in regelmäßigen Abständen in dem Landesarbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz über den aktuellen Stand.
Bauliche Vorstellungen sollen mit pädagogischen Gesichtspunkten zusammengeführt werden, um Empfehlungen im Rahmen der im Januar 2015 verabschiedeten Verwaltungsvorschrift "Schulbauförderrichtlinien" zu formulieren. Diese Empfehlungen/Handreichungen können sehr differenziert ausfallen. Sie sollen künftig Kollegien zur Verfügung gestellt werden, die sich im Rahmen von Um-, Neu- oder Erweiterungsbauten oder im Zusammenhang mit pädagogischen Veränderungen mit der Umgestaltung von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte befassen.