GEW-Vertrauensmenschen
Bindeglied zwischen Mitgliedern und GEW
Vertrauensmenschen sind wichtig für die GEW. Sie sind die GEW-Ansprechpartner*innen in Schulen und Kitas vor Ort. Sie geben Stimmungen, Sorgen und Forderungen an die GEW weiter. So ist die GEW besser in der Lage, die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Politik praxisnah zu vertreten.
Auch die Vertrauensmenschen profitieren von ihrer Arbeit. Sie erhalten Informationen aus erster Hand zur Bildungs- und Gewerkschaftspolitik, über Seminare und Veranstaltungen wissen sie stets Bescheid. Sie sind anderen oftmals einen Schritt voraus.
Vertrauensmensch – deine Vorteile auf einen Blick:
- Schnelle und korrekte Informationen über aktuelle schulpolitische Themen sowie tarif- und beamtenrechtliche Neuerungen
- Exklusive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Direkter Draht zu deinen GEW-Bildungs- und Beratungsexpert*innen
- Exklusive Austauschmöglichkeiten zwischen Vertrauensmenschen und Landesvorsitzenden
- Kostenfreies GEW-Jahrbuch und Elternjahrbuch
Wie kannst du als Vertrauensmensch aktiv werden?
Das Wichtigste zuerst: Der Zeitaufwand ist gering! Und du hast verschiedene Möglichkeiten und musst nicht alles umsetzen.
Wir freuen uns, wenn du
- unsere Infopost (circa drei bis vier Mal im Schuljahr) verteilst, die Plakate am GEW-Brett aufhängst, Infomaterial in die Fächer oder auf die Tische legst und E-Mails weiterleitest.
- die Möglichkeit nutzt, aktuelle Themen an deiner Schule aufzugreifen, und diese dann an uns zurückmeldest.
- uns zu einem Treffen mit deinen Kolleg*innen einlädst, selbst wenn ihr nur eine kleine Gruppe seid. Wir kommen gerne als Bildungsexpert*innen oder Mitglieder des ÖPR und informieren dazu.
- auf Kolleg*innen (auch im Vorbereitungsdienst, studentische Hilfskräfte oder Sozialpädagog*innen) zugehst und ihnen von den Vorteilen einer GEW-Mitgliedschaft berichtest. Für das Gewinnen neuer Mitglieder danken wir dir mit einer Werbeprämie.
- uns auf Instagram (@gewbw) folgst und unsere Aktivtäten online teilst und kommentierst.
- neue Kolleg*innen, zum Beispiel Dienstanfänger*innen, im Namen der GEW begrüßt.
- bei Anfragen oder Problemen aus dem Kollegium anbietest, weiterzuhelfen und an unsere Beratungsstellen oder deine*n Ansprechpartner*in im ÖPR oder in deinem Kreisvorstand weitervermittelst.
- deine Kolleg*innen zu einem regelmäßigen Austausch einlädst.
- du unsere Kampagnen in deiner Schule aufgreifst.
Übrigens: „Gesicht zeigen ist wichtig und rechtens“ – es ist rechtlich geregelt, dass du als Gewerkschafter*in über Aktivtäten der GEW berichten darfst.
Die GEW an deiner Seite – Tipps und Hilfestellungen für die Beratung
Als Vertrauensmensch machst du die GEW in deinem Kollegium sichtbar. Für viele Kolleg*innen bist du auch die erste Anlaufstelle, wenn sie eine Frage haben. In manchen Fällen kannst du weiterhelfen, in anderen weißt du vielleicht nicht weiter. Das ist kein Problem! Es ist nur wichtig zu wissen, an wen sich die betroffene Person dann wenden kann. Für die Beratung von Kolleg*innen wollen wir dir deshalb ein paar Tipps mit auf den Weg geben und ein paar Antworten liefern auf Fragen, mit denen du möglicherweise konfrontiert bist.
Die GEW kann grundsätzlich nur die betroffenen Personen selbst beraten, nicht die Eltern, Kinder, Freund*in oder Partner*in. Häufig gibt es keine pauschalen Antworten auf ein Problem. Für eine gute individuelle Beratung sind in der Regel auch direkte Rückfragen notwendig.
Als Bildungsgewerkschaft setzen wir uns für bessere Arbeitsbedingungen ein. Wir vertreten aber in erster Linie die Interessen unserer Mitglieder. Diese können sich mit ihrem Anliegen jederzeit an die GEW wenden.
In vielen Fällen (Krankheit, Rekonvaleszenz, Mehrarbeit, AuV, Nebentätigkeit, Pflege, Probezeit usw.) macht es einen großen Unterschied, ob jemand tarifbeschäftigt oder verbeamtet ist. Eine Beratung ohne diese Kenntnis ist nicht möglich oder eventuell falsch.
Ein Blick ins GEW-Jahrbuch hilft oft weiter. Schaue unter dem Stichwort, ob du etwas Brauchbares findest, und beachte die Verweise und Hinweise (meist am Ende eines Abschnitts). Je öfter du selbst ins GEW-Jahrbuch schaust, desto fitter wirst du in der Benutzung und im Auffinden hilfreicher Informationen. Als GEW-Vertrauensmensch kannst du dir das Jahrbuch kostenlos bestellen. Bei den GEW-Schulungen helfen wir dir auch, mit dem GEW-Jahrbuch zu arbeiten.
Beratungsthemen für die Personalvertretung sind alle, die laut LPVG unter die Zuständigkeit des Personalrats fallen, zum Beispiel die Genehmigung von Anträgen zu Teilzeit, Nebentätigkeit und Versetzung oder Dinge, die die Arbeitsbedingungen unmittelbar betreffen (beispielsweise Mehrarbeit und Zulassung zu Fortbildungen). Nicht dazu gehören solche Belange, bei denen es um Geld (zum Beispiel Ruhegehaltsberechnung und Probleme mit der Beihilfe) oder um rechtliche Konsequenzen (zum Beispiel Haftung, Strafanzeige und Disziplinarverfahren) geht.
Vertrauensmenschen und GEW-Mitglieder können sich jederzeit an ihre GEW-Bezirksgeschäftsstelle wenden. Hier sitzen Menschen, die schnell erreichbar sind und sich in der Materie sehr gut auskennen. Sie entscheiden auch, ob es sich um einen Fall für den Rechtsschutz handelt, und leiten die Anfrage gegebenenfalls an die Bezirksrechtsschutzstelle weiter.
Kontakt zu den Bezirksgeschäftsstellen findest du hier.
GEW-Mitglieder können auch direkt mit ihrer GEW-Bezirksrechtsschutzstelle Kontakt aufnehmen. Die meisten Fälle werden durch das ehrenamtliche Team bearbeitet, eventuell mit Unterstützung der Jurist*innen. Eine Beauftragung von Anwält*innen kann erst nach Beratung und Genehmigung durch den GEW-Rechtsschutz erfolgen.
Hier findest du die Kontaktadressen der GEW-Bezirksrechtsschutzstellen.
Die Mitglieder des Personalrats beraten alle Kolleg*innen, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Verband. Die GEW schult ihre Personalratsmitglieder regelmäßig, damit diese ihre Aufgabe kompetent erfüllen können.
Die Örtlichen Personalräte für Gymnasien und Beruflichen Schulen sind direkt an der Schule.
Im GHWRGS-Bereich werden sie bei den Staatlichen Schulämtern gebildet. Sie sind bei Fragen und Problemen meist die erste Anlaufstelle.
Die Bezirkspersonalrat für alle Schularten hat seinen Sitz bei den Regierungspräsidien. Er ist insbesondere zuständig für Personalmaßnahmen, die durch das Regierungspräsidium durchgeführt werden (zum Beispiel Arbeitsverträge, Versetzungen, Teilzeitbeschäftigung und Probezeit).
Die Hauptpersonalräte für alle Schularten sind beim Kultusministerium angesiedelt. Sie sind aber nur in seltenen Fällen (zum Beispiel Ländertausch) der richtige Ansprechpartner.
Hier findest du eine Liste mit Kontakten der GEW-Personalrät*innen auf allen Ebenen.
Wenn es um Fragen rund um Erkrankung oder Schwerbehinderung geht, sind die örtlichen Vertrauenspersonen, die Bezirksvertrauensperson oder die Hauptvertrauenspersonen kompetente Ansprechpartner*innen. Auch diese erhalten durch die GEW regelmäßige Schulungen.
Hier findest du eine Liste mit Kontakten der Schwerbehindertenvertretung auf allen Ebenen.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist bei allen Beihilfe-, Besoldungs- und Versorgungsfragen eine gute Anlaufstelle.
