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Landesfach- und Personengruppenausschüsse

In der GEW Baden-Württemberg gibt es 23 Landesfachgruppenausschüsse (LFGA) und Personengruppenausschüsse (LPGA), innerhalb der GEW werden sie häufig verkürzt nur Fachgruppen beziehungsweise Personengruppen genannt. Diese Gruppen kümmern sich um ihren jeweiligen thematischen Teilbereich, beobachten, diskutieren, kommentieren und gestalten die Arbeit der GEW und beeinflussen damit die Arbeitsbedingungen der Mitglieder und das Bildungssystem.

Die einzelnen Fachgruppen und Personengruppen bestehen aus bis zu neun Mitgliedern. Sie werden in Wahlen entweder in Landesfachgruppenversammlungen oder in Mitgliederversammlungen bestimmt. Landesfachgruppenversammlungen sind Delegiertenversammlungen. Das heißt, nur von den GEW-Kreisversammlungen gewählte Vertreter*innen dürfen an diesen Versammlungen teilnehmen und wählen. In Mitgliederversammlungen hingegen ist jedes GEW-Mitglied, das dieser Gruppen inhaltlich zugeordnet ist, zur Teilnahme eingeladen.