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Diskussionsentwurf für ein Kita-Gesetz der GEW Baden-Württemberg

Warum schreibt eine Gewerkschaft ein Kita-Gesetz? Ist dies die Aufgabe einer Gewerkschaft? Und was ist der Sinn dieses Vorhabens?

Wir betrachten dies geradezu als Aufgabe der gewerkschaftlichen Interessenvertretung für die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen. Ausgehend von den Aufgaben, Veränderungen und Umbrüchen im Arbeitsfeld schreiben wir auf dem Hintergrund unserer ganz konkreten Praxiserfahrungen einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz, der aufzeigt, was ein Gesetz absichern kann, das den Grundsätzen des KJHG Rechnung trägt, das den Orientierungsplan als fachlich-inhaltliche Grundlage hat und aufzeigt wie gute Rahmenbedingungen für gelingende Bildungsprozesse von Kindern sein müssen.

In Zeiten der Kleinmütigkeit der politisch Verantwortlichen zeigen wir umfassend und ganzheitlich Lösungen für die brennenden Fragen von guter Bildung im Arbeitsfeld Kita und Frühe Bildung. Das Trauerspiel um den baden-württembergischen Orientierungsplan und die „Konzepteritis“ in Bereich der Frühen Bildung zeigen die Unfähigkeit der Politik, die im Konsens von Praxis und Wissenschaft als richtig und wichtig erkannten fachlichen Antworten auf die Fragen nach gelingender Bildung, konsequent umzusetzen. Wir wollen keine „Hölzchen-“ und „Stöckchen-“Politik mehr, die mal da und mal dort kleine strukturelle Veränderungen und Verbesserungen bewirkt, sondern ein Gesetz, das die Lebenswelt von Kindern und Familien berücksichtigt, das Chancengleichheit und Teilhabe aller Kinder und Familien in der Bildung sichert und das auch strukturelle Rahmenbedingungen festschreibt. Ein solches Gesetz sichert auch die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen und schafft damit Grundlagen für die Umsetzungen des umfangreichen und anspruchsvollen Auftrages von Bildung, Erziehung und Betreuung.

„In unserer Gesellschaft leben Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen mit unterschiedlichen Orientierungen. Diese Vielfalt findet sich im Kindergarten wieder. Jedes Kind hat ein Recht auf gleichberechtigte Bildungschancen und soziale Teilhabe. Dies erfordert von allen Beteiligten eine Haltung und ein Handeln mit dem Ziel der Inklusion. Die pädagogische Fachkraft ist herausgefordert die vorgefundene Vielfalt anzuerkennen, sie als soziale Bereicherung zu verstehen, und sich mit Bildungsbarrieren auseinander zu setzen, diese abzubauen und Zugangswege zu erweitern.“ Dieses Zitat stammt aus dem baden-württembergischen Orientierungsplan (Anhörungsfassung 2009). Besser und treffender ist das, was zu tun ist, nicht zu formulieren.

Wir verstehen diese Plattform als Aufforderung zu grundlegenden Lösungen in der Frühen Bildung und formulieren zukunftsorientierte und nachhaltige Forderungen, die wir als realistisch umsetzbar sehen. Den Beweis, dass diese finanzierbar sind, liefern wir mit. Das Kinderland Baden-Württemberg hat die Gesetzgebungskompetenzen. Wir bitten Sie: Arbeiten Sie mit uns an der Durchsetzung unseres Zieles.