
ReisekostenVolle Erstattung im Referendariat geplant
18.12.2020
Die geplante Reform des Landesreisekostenrechts sieht vor, dass Referendar*innen, Lehramtsanwärter*innen im Schuldienst und andere Auszubildende in den Landesbehörden die vollen Reisekosten erstattet bekommen – und nicht wie bisher nur 50 Prozent.