
Stellenwirksame Änderungen
Anträge aus „sonstigen Gründen“ sollen nicht mehr genehmigt werden
Das Kultusministerium hat die Regierungspräsidien angewiesen, Anträge auf Beurlaubung sowie Teilzeitanträge aus sonstigen Gründen in den vom Lehrkräftemangel betroffenen Lehrämtern und Regionen grundsätzlich nicht zu genehmigen.