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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) informiert Ruheständler

150 Mitglieder im Ruhestand sowie ruhestandsnahe Kolleg/innen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)  aus den Kreisen Ostwürttemberg, Schwäbisch Hall, Göppingen und Schorndorf trafen sich im Congress-Centrum Schwäbisch Gmünd  zu einem Informationsnachmittag.

Alfred König, Leiter der GEW-Landesrechtschutzstelle, gab wertvolle Tipps zur Kostenerstattung bei Rehas sowie Hilfsmitteln durch die Beihilfe und die Krankenkassen. Deutlich wurde vor allem, dass die Beihilfeverordnung durchaus ihre Tücken besitzt und es ratsam ist, sich vor entsprechenden Maßnahmen in schriftlicher Form bei Beihilfe bzw. Rentenversicherung und Krankenkasse zu erkundigen und sich eine Kostenzusage geben zu lassen, möchte man vermeiden, erhebliche Eigenanteile tragen zu müssen. 

Sinn und Unsinn der „Mütterrente“ erläuterte Inge Görlich, Vorstandsbereich Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik. Frauen würden damit in falscher Sicherheit gewiegt. Kindererziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe müsse Berücksichtigung finden, jedoch in anderer Form und dürfe nicht zu Lasten der Rentenkasse gehen. Wolle man verhindern, dass Frauen, auch verbeamtete Lehrkräfte, in die Altersarmut abgleiten, müssen Arbeitsbedingungen, Rollenbilder  und Betreuungsmöglichkeiten so verbessert werden, dass Frauen nicht nur in Teilzeit im Beruf verbleiben können, sondern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne Nachteile möglich wird.

Frau Rechtsanwältin Irene Meixner erläuterte schließlich an praxisnahen Beispielen den Unterschied und die Bedeutung  von Betreuungsverfügung, Vollmacht und Patientenverfügung. Nicht vergessen werden dürfe  in diesem Zusammenhang eine Vollmacht für die digitalen Lebensbereiche.  Neben der Sinnhaftigkeit dieser Dokumente für ein selbstbestimmtes Leben im Alter wurde ebenso darauf verwiesen, dass gerade auch volljährige „Kinder“ entsprechende Dokumente besitzen sollten.

Margit Wohner

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