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Folgen von Teilzeit und Beurlaubung

Veranstaltung mit  Daniela Weber über die Folgen von Teilzeit und Beurlaubung an der Realschule im Schulverbund am Heckental  in Heidenheim.

Die Möglichkeiten, die Teilzeit- und Beurlaubungen bieten sind vielfältig: Elternzeit, längerfristige Beurlaubung aus familiären Gründen, Sabbatjahr(e), Teilzeit in beliebiger Deputatshöhe und Pflegezeit lassen eine Kombination von Familienarbeit und Berufstätigkeit ohne weiteres zu.
In dieser beinahe unbegrenzten Freiheit liegt aber auch die "Tücke des Objekts". Viele (auch langjährig) teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer laufen Gefahr in die "Teilzeitfalle" zu geraten, die ihnen auf den "ersten Blick" nicht unbedingt bewusst ist.
Die stellvertretende Bezirksvorsitzende und Vorsitzende des Bezirkspersonalrat Daniela Weber informierte die zahlreich erschienenen Kolleginnen und Kollegen in Heidenheim über die Auswirkungen auf (Ruhe-) Gehalt oder Rente. Vor allem die Situation als Teilzeitbeschäftigter an der Schulen ist den betreffenden Kolleginnen und Kollegen nicht immer bewusst: durch die zahlreichen nebenunterrichtlichen Verpflichtungen (unteilbare Aufgaben) arbeiten Teilzeitkräfte mehr als ihr Deputat eigentlich besoldungstechnisch bringt und auf die teilbaren Aufgaben (Pausenaufsicht, Mehrarbeitsunterricht, Teilnahme an Projekttagen, Ausflügen, Schullandheimen, Klassenleitung, etc.) sollte jede(r) Teilzeitbeschäftigte ein genaues "Auge" werfen - sie müssen auch genau "anteilig" eingefordert werden. Außerdem stimmt die Gesamtlehrerkonferenz über Deputatsverteilungen und Schulveranstaltungen ab. Zum Beispiel sollte man sich als Lehrer(in) mit halbem Deputat schon die Frage stellen, ob man unbedingt eine Klassenleitung übernehmen möchte, die mit vielen weiteren Aufgaben verbunden ist (die ja dann wiederum verpflichtend sind).
Die Tätigkeiten, die über das "reine Unterrichten" hinaus gehen, liegen vom zeitlichen Aufwand ja oft auch im Ermessen der betreffenden Teilzeitbeschäftigten - es sollte jedem bewusst sein, dass man auch nur im Rahmen seiner Deputatsverpflichtung bezahlt wird, bzw. ruhegehaltsmäßig dann eindeutig nur klar anteilig besoldet wird.

Sabine Ocker
OV Heidenheim/KV Ostwürttemberg

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