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Häufig gestellte Fragen zur Kandidatur für den Personalrat

Frage 1: Warum bittet ihr gerade mich zur Kandidatur?

Die Personalratswahlen sind typische Persönlichkeitswahlen. Wer kandidiert, unterstützt unsere Liste mit seinem/ihrem Namen und mit den Stimmen, die er/sie vor allem auch an der eigenen Schule bekommt. Ein gutes Ergebnis bei den Personalratswahlen ist für uns der Schlüssel zu einer erfolgreichen gewerkschaftlichen Interessensvertretung. Nur wenn wir in den Personalräten gut vertreten sind, können wir die Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienstherren stark und wirksam vertreten. Deshalb ist die Zusammensetzung der Listen für uns so wichtig. Je mehr Kolleginnen und Kollegen dort für die GEW stimmen holen, desto besser fällt unser Gesamtergebnis aus. Um erfolgreich zu sein, brauchen wir sehr viel mehr Kandidat*innen als Plätze im Gremium zur Verfügung stehen. Das heißt, es gibt auch viele Leute, die für die GEW kandieren, obwohl sie nicht gewählt werden(wollen). Jede und jeder kann also mit einer Kandidatur die Arbeit der GEW stärken und unterstützen. Wir beraten im Jahr viele tausend Kolleg*innen bei arbeitsplatzbezogenen Fragen und Schwierigkeiten. Dafür brauchen wir so viel Unterstützung wie möglich. Hierfür bedarf es keines besonderen Engagements in der GEW oder spezieller Kenntnisse oder politischer Positionen. Man drückt seine Unterstützung für die GEW durch die Kandidatur aus.
 

Frage 2: Welche Aufgaben hat der Personalrat?

Haben Lehrkräfte das Gefühl, dass sie im dienstlichen Bereich benachteiligt oder nicht den Gesetzen entsprechend behandelt werden, können sie sich an den Personalrat wenden. Dieser versucht das Problem sensibel und konstruktiv nach Absprache mit den Betroffenen und ggf. mit den Vorgesetzten zu lösen. Daneben berät der Personalrat Lehrkräfte bei zahlreichen dienstlichen Fragen (Probezeit, Versetzung, dienstliche Beurteilung, Elternzeit, Teilzeit,...).

Gewählt werden drei Personalratsebenen: 

HPR: Der Hauptpersonalrat (HPR) vertritt die Interessen der Beschäftigten an Schulen in allen grundsätzlichen Angelegenheiten gegenüber dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Kultusministerium). 

BPR: Der Bezirkspersonalrat (BPR) stellt die Personalvertretung der Lehrkräfte gegenüber dem Regierungspräsidium dar. Lehrer*innen können den Bezirkspersonalrat bei allen Angelegenheiten einbeziehen, durch die sie mit dem Regierungspräsidium in Berührung gekommen sind. Hauptsächlich beschäftigen sich die Personalräte mit Personalmaßnahmen. 

ÖPR: Der örtliche Personalrat (ÖPR)
an Beruflichen und Schulen und Gymnasien: Der ÖPR ist erster und zentraler Ansprechpartner für Lehrkräfte in allen dienstlichen Sorgen. Am Gymnasium und an den Beruflichen Schulen sind die Personalräte selbst Teil des Kollegiums und unmittelbar erreichbar. 

an GHWRGS: Der ÖPR ist für alle Lehrkräfte an öffentlichen Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie SBBZ nicht an der einzelnen Schule, sondern auf Ebene des Schulamts angesiedelt. Die GEW hat hier landesweit die Mehrheit und stellt damit die Vorsitzenden.

Frage 3: Wann finden die Personalratswahlen statt?

Die Wahlen für den gymnasialen Bereich finden vom 16.04.-18.04.2024 (Urnenwahl) statt. Im GHWRGHS + SBBZ-Bereich finden die Wahlen vom 22.04. - 03.05.2024 (Briefwahl) statt. Für die beruflichen Schulen ist zum aktuellen Zeitpunkt noch kein Wahltermin terminiert
 

Frage 4: Welche Arbeit und welche Termine kommen bei einer Kandidatur auf mich zu?

Die Wahllisten werden im Herbst beraten und beschlossen. Danach werden Wahlprospekte, in denen alle Kandidat*innen vorgestellt werden, gedruckt. Bis dahin muss von allen Kandidat*innen ein Foto für die Wahlprospekte vorliegen. Die GEW Nordbaden bietet Termine an, an denen die Möglichkeit besteht vor Ort bei einem unserer Fotografen ein Foto machen zu lassen. Hierüber informieren wir euch nochmal.
Ebenfalls werden von allen Kandidat*innen eine Bereitschaftserklärung zur Kandidatur sowie eine Datenfreigabe (für die Fotos etc.) benötigt. Hierzu erhalten alle Kandidat*innen im September/Oktober Unterlagen per Post.
 

Frage 5: Was geschieht, wenn ich in den Personalrat gewählt werde?

Die Tätigkeit als Personalrat ist eine dienstliche, jedoch ehrenamtliche und unentgeltliche Tätigkeit. Daher erfolgt eine entsprechende Entlastung durch eine Freistellung, d.h. eine Verminderung des Deputats. Die Höhe der Freistellung bzw. Anzahl der Freistellungsstunden variiert je nach Größe des Personalrats und nach den Aufgaben, die ein Personalratsmitglied übernimmt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Alle Kandidat*innen auf den vorderen Listenplätzen werden in einer Schulung im November (Personalräteschulung) in die Arbeit eingeführt. Im Laufe einer Amtsperiode werden viele Kenntnisse durch "learning by doing" erworben. In den Sitzungen werden Probleme gemeinsam besprochen.
 

Frage 6: Was geschieht, wenn ich gewählt werde und dann nicht in den Personalrat will?

Ist man nicht auf den vorderen Plätzen der Liste platziert, ist die Chance gering in den Personalrat gewählt zu werden. Wer trotzdem gewählt wird, kann die Wahl annehmen oder ohne weitere Begründung ablehnen. Wird die Wahl nicht angenommen, kommt die/der nächstfolgende Kandidat*in zum Zuge.