Häufig gestellte Fragen zur Kandidatur für den Personalrat
Ein gutes Ergebnis bei den Personalratswahlen ist für uns der Schlüssel zu einer erfolgreichen gewerkschaftlichen Interessensvertretung. Nur wenn wir in den Personalräten gut vertreten sind, können wir die Kolleg*innen gegenüber dem Dienstherrn stark und wirksam vertreten.
Die Personalratswahlen sind typische Persönlichkeitswahlen. Wer kandidiert, unterstützt unsere Liste mit seinem*ihrem Namen und mit den Stimmen, die er*sie vor allem auch an der eigenen Schule bekommt.
Deshalb ist die Zusammensetzung der Listen für uns so wichtig. Je mehr Kolleg*innen dort für die GEW stimmen holen, desto besser fällt unser Gesamtergebnis aus.
Um erfolgreich zu sein, brauchen wir sehr viel mehr Kandidat*innen als Plätze im Gremium zur Verfügung stehen. Das heißt, es gibt auch viele Leute, die für die GEW kandieren, obwohl sie nicht gewählt werden (wollen).
Jede*r kann also mit einer Kandidatur die Arbeit der GEW stärken und unterstützen. Hierfür bedarf es keines besonderen Engagements in der GEW oder spezieller Kenntnisse oder politischer Positionen. Du drückst deine Unterstützung für die GEW durch deine Kandidatur aus.
Beschäftigte haben Rechte, die durch die Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Die Aufgabe von Personalräten ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten bestehende Gesetze und rechtliche Regelungen eingehalten werden und dass Beschäftigte am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.
Der Personalrat muss und soll die Interessen und Belange der Beschäftigten bei der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse vertreten. Er hat dafür einen gesetzlichen Auftrag, der im Landespersonalvertretungsgesetz festgelegt ist und der dem Personalrat entsprechende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte gibt. Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten dazu legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen.
Diese und weitere Infos findest du hier: hier klicken
HPR: Der Hauptpersonalrat (HPR) vertritt die Interessen der Beschäftigten an Schulen in allen grundsätzlichen Angelegenheiten gegenüber dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Kultusministerium). Weitere Informationen zum HPR findest du hier: hier klicken
BPR: Der Bezirkspersonalrat (BPR) stellt die Personalvertretung der Lehrkräfte gegenüber dem Regierungspräsidium dar. Lehrer*innen können den Bezirkspersonalrat bei allen Angelegenheiten einbeziehen, durch die sie mit dem Regierungspräsidium in Berührung gekommen sind. Hauptsächlich beschäftigen sich die Personalräte mit Personalmaßnahmen. Weitere Informationen zum BPR findest du hier: hier klicken
ÖPR: Der örtliche Personalrat (ÖPR)
an Beruflichen und Schulen und Gymnasien: Der ÖPR ist erster und zentraler Ansprechpartner für Lehrkräfte in allen dienstlichen Sorgen. Am Gymnasium und an den Beruflichen Schulen sind die Personalräte selbst Teil des Kollegiums und unmittelbar erreichbar. Weitere Informationen zum ÖPR an Gym und BS findest du hier: hier klicken
an GHWRGS: Der ÖPR ist für alle Lehrkräfte an öffentlichen Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie SBBZ nicht an der einzelnen Schule, sondern auf Ebene des Schulamts angesiedelt. Die GEW hat hier landesweit die Mehrheit und stellt damit die Vorsitzenden. Weitere Informationen zum ÖPR GWHRGS findest du hier: hier klicken
Für deine Kandidatur und die Zulassung zur Wahlliste benötigen wir zunächst einige Daten von dir. Hierfür registrierst du dich in wenigen Minuten über unsere Online-Datenerfassung als Kandidat*in. Dafür bitte hier klicken
In einem nächsten Schritt benötigen wir dann nur noch deine Originalunterschrift auf der Zustimmungserklärung und ein Foto für den Kandidierendenprospekt. Hierzu informieren wir dich dann noch einmal gesondert.
Die Wahllisten werden dann im Herbst beraten und beschlossen. Danach werden Wahlprospekte, in denen alle Kandidat*innen vorgestellt werden, gedruckt.
Ist man nicht auf den vorderen Plätzen der Liste platziert, ist die Chance gering tatsächlich in den Personalrat gewählt zu werden. Wer trotzdem gewählt wird, kann die Wahl annehmen oder ohne weitere Begründung ganz einfach ablehnen. Wird die Wahl nicht angenommen, kommt der*die nächstfolgende Kandidat*in zum Zuge.
Die Tätigkeit als Personalrat ist eine dienstliche, jedoch ehrenamtliche und unentgeltliche Tätigkeit. Daher erfolgt eine entsprechende Entlastung durch eine Freistellung, d.h. eine Verminderung des Deputats. Die Höhe der Freistellung bzw. Anzahl der Freistellungsstunden variiert je nach Größe des Personalrats und nach den Aufgaben, die ein Personalratsmitglied übernimmt.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Auf unseren GEW-Personalräteschulungen im November führen wir in die Arbeit ein und bilden dich regelmäßig fort. Im Laufe einer Amtsperiode werden viele Kenntnisse durch "learning by doing" nach und nach erworben. In den Sitzungen werden Probleme gemeinsam besprochen.
Die Wahlen finden im April/Mai 2024 statt.
Du erreichst uns jederzeit per Mail unter pr-wahl.sw(at)gew-bw(dot)de