GEW vereinbart neuen Tarifvertrag in der Kinder- und Jugendhilfe
Bessere Beschäftigungsbedingungen in privaten Einrichtungen
Rückwirkend zum 1. Januar 2021 wurde für mehrere hundert Beschäftigte bei privat geführten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Baden-Württemberg erstmals ein Tarifvertrag abgeschlossen.
Die GEW und der Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe (AG-VPK) haben sich im Februar 2021 auf ein Tarifwerk verständigt, das die Gehälter und viele weitere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den vom Tarifvertrag umfassenden Unternehmen regelt.
„Über neun Monate Verhandlungen zahlen sich aus. Die Beschäftigten werden jetzt auf dem Niveau des Öffentlichen Diensts entlohnt. Arbeitszeiten, Urlaub und andere wichtige tarifliche Bestimmungen sind ebenfalls vergleichbar. Der Tarifvertrag zeigt, dass wir auch in schwierigen Zeiten die Tarifbindung auf neue Bereiche ausdehnen können. Das stimmt mich optimistisch für die Zukunft. Besonders freut es mich, dass wir für unsere Mitglieder einen zusätzlichen Urlaubstag vereinbaren konnten", sagte Monika Stein, Vorsitzende der GEW Baden-Württemberg bei der Vertragsunterzeichnung am Dienstag (02.03.) in Stuttgart.
Alexander Schäfer, der die Verhandlungen für den VPK-Arbeitgeberverband begleitet hat, freut sich über den Tarifabschluss: „Nach Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ist dies nun der dritte Tarifabschluss für private Jugendhilfeträger in Deutschland.“
Aus Sicht von Martin Adam, dem Vorsitzenden des VPK-Landesverbandes Baden-Württemberg unterstreicht der Vertrag die Attraktivität privater Träger für die Mitarbeitenden. „Für die tarifgebundenen AG-VPK-Mitgliedseinrichtungen bringt der Tarifvertrag unmittelbar ein erhebliches Maß an Klarheit, Qualität und besonders auch an Sicherheit bezüglich der Arbeitszeitregelungen“, so Adam, der auch Präsident des VPK-Bundesverbandes ist.