(Zumeldung Landtagsdebatte 05.02., Bildungszeitgesetz)
Keine Bildungszeit für die Mehrheit der Landesbeschäftigten?
Stuttgart – Die Bildungsgewerkschaft GEW nennt den Entwurf für das Bildungszeitgesetz einen wichtigen Schritt, verlangt aber Änderungen für die Beschäftigten an Schulen und Hochschulen. Diese sollen nach der Vorlage von Grünen und SPD Bildungszeit nur in der unterrichts- bzw. vorlesungsfreien Zeit in Anspruch nehmen können.
„Die Landesregierung macht sich unglaubwürdig, wenn sie die privaten Arbeitgeber in die Pflicht nimmt, aber es für über die Hälfte der eigenen Beschäftigten de facto keine Möglichkeit gibt, Bildungszeit in Anspruch zu nehmen. Lehrkräfte und Dozenten können die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und andere außerunterrichtlichen Aufgaben nicht einfach ausfallen lassen und könnten so nur in einem Teil der Schul- bzw.
Semesterferien Bildungszeit nehmen. Es gibt in den Ferien zudem kaum Angebote von anerkannten Trägern für Bildungsurlaub“, sagte Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg am Donnerstag (05.02.) in Stuttgart.
Schulsozialarbeiter/innen, pädagogische Assistent/innen und Heimerzieher/innen können nur Bildungszeiten in Anspruch nehmen, die in den Schulferien liegen. Ebenso betroffen sind etwa 20.000 Lehrkräfte an Privatschulen und 20.000 Dozent/innen bei privaten Weiterbildungsträgern.
Bildungszeit auch für Pädagog/innen
Die Bildungsgewerkschaft GEW nennt den Entwurf für das Bildungszeitgesetz einen wichtigen Schritt, verlangt aber Änderungen für die Beschäftigten an Schulen und Hochschulen.