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Bundesverfassungsgericht: Beamte dürfen nicht streiken

Das Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, das Streikverbot für Beamte nicht aufzuheben. Die GEW sieht nun die Landesregierung in der Pflicht. Grün-Schwarz muss für bessere Arbeitsbedingungen sorgen.

Verhandlung zum Streikrecht für Beamte vor dem Bundesverfassungsgericht am 17. Januar 2018 in Karlsruhe

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg sieht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Streikrecht für Beamte die Landesregierung in der Pflicht.

„Jetzt haben die Landesregierungen die Verantwortung, ihren Verpflichtungen als Arbeitgeber auch angesichts des Lehrermangels gerecht zu werden und für einen attraktiven öffentlichen Dienst zu sorgen. Es darf in Zukunft nicht wieder passieren, dass die Landesregierung wie zuletzt Grün-Schwarz in Baden-Württemberg Tarifergebnisse nicht zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamte überträgt und sie als Sparschweine benutzt.

Von guten Arbeitsbedingungen und Fürsorgepflicht kann nicht die Rede sein, wenn es für die Leitung einer Grundschule nur 160 Euro brutto im Monat mehr gibt, wenn Lehrkräfte in der Grund- und Haupt-/Werkrealschule weniger verdienen und die Arbeitszeit in allen Schularten kontinuierlich steigt. Wir brauchen Verhandlungen auf Augenhöhe zwischen der Gewerkschaft und der Landesregierung, um bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Doro Moritz.

Kontakt
Matthias Schneider
Landesgeschäftsführer, Pressesprecher
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