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GEW gewinnt Klage

Dozent*innen erhalten bezahlten Urlaub

Die Volkshochschule Stuttgart muss bezahlten Urlaub gewähren. Das hat das Landesarbeitsgericht bestätigt. Zwei Lehrkräfte, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten, hatten geklagt. Die GEW hofft auf eine Signalwirkung auf die Träger im Land.

Bereits im Juli 2021 hatten die Dozent*innen vor dem Arbeitsgericht Stuttgart recht bekommen.

Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt die Bestätigung durch das Landesarbeitsgericht in Stuttgart. Das Gericht hat geurteilt, dass zwei Dozent*innen an der Volkshochschule (VHS) Stuttgart das Recht auf bezahlten Urlaub haben. „Ich gehe davon aus, dass die richterliche Bestätigung des Anspruchs die nötige Signalwirkung auf die Träger in Baden-Württemberg ausübt, jetzt zeitnah ihren anspruchsberechtigten Kolleg*innen auf Antrag Urlaub zu gewähren“, sagte Monika Stein, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg, in Freiburg.

Die VHS Stuttgart war gegen zwei erstinstanzlich gewonnene Klagen in Revision gegangen. Die GEW setzt sich schon lange für bezahlten Urlaub ein, nun erfolgte die zweite Bestätigung durch das Landesarbeitsgericht. Von richterlicher Seite wurde die Arbeitnehmerähnlichkeit, die für diesen Anspruch vorliegen muss bejaht. Damit wurde die wirtschaftliche Abhängigkeit und die daraus folgende soziale Schutzbedürftigkeit, die sich für die Kläger*innen ergibt, festgestellt. Arbeitnehmerähnliche Personen haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub nach § 2 Abs. 2 BurlG (Bundesurlaubsgesetz).

An der VHS Stuttgart hatten DaF-Lehrkräfte (Deutsch als Fremdsprache) bereits im November 2017 Anträge auf bezahlten Urlaub gestellt. Dieses Recht besteht für Freiberufler*innen dann, wenn sie in einem dauerhaften Verhältnis über 50 Prozent ihrer jährlichen Honorareinnahmen von einer Hauptauftraggeber*in erhalten. „Für die Volkshochschulen sind die Dozent*innen ihr Aushängeschild, Integrationskurslehrkräfte werden derzeit händeringend gesucht. Die Anerkennung dieser wertvollen und wichtigen Arbeit beginnt mit einer gerechten Bezahlung“, sagte Stein. Doch dies könne nur der Anfang sein. Die Träger müssten zeitnah in die Lage versetzt und verpflichtet werden, feste, tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse für ihre Lehrkräfte zu schaffen.

Kontakt
Matthias Schneider
Landesgeschäftsführer, Pressesprecher
Telefon:  0711 21030-14
Mobil:  0160 4458395