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Reisekosten

Grün-schwarze Landesregierung streicht Klassenfahrten

Nach aktueller Rechtsprechung muss das Land die vollen Reisekosten seiner Lehrerinnen und Lehrer übernehmen. Doch anstatt mehr Geld einzuplanen, verzichtet das Kultusministerium lieber auf die wichtigen Schüler-Ausflüge.

Ein Junger Mann fotografiert eine Gruppe auf der Treppe vor dem Schauspielhaus in Berlin.
Foto: © imago

An den 4.500 Schulen im Land werden ab sofort viele Klassenfahrten und außerunterrichtliche Veranstaltungen ausfallen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober zu Reisekosten ist die grün-schwarze Landesregierung nicht bereit, mehr Geld für den Wandertag oder die Studienfahrt nach Berlin auszugeben. Eine entsprechende Anweisung des Kultusministeriums ging jetzt allen Schulen zu.

„Diese Bildungspolitik der Regierung Kretschmann ist ärmlich. Die Steuereinnahmen sprudeln, aber in den Schulen wird es jetzt oft nicht mehr möglich sein, einmal im Jahr nach Stuttgart in die Wilhelma, ins Schullandheim auf die Schwäbische Alb oder zur Studienfahrt der 10. Klassen nach Berlin zu fahren.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist ein klarer Auftrag an die Landesregierung, mehr Geld für Klassenfahrten und andere Ausflüge zur Verfügung zu stellen. Überall ist es selbstverständlich, dass Dienstreisen vom Arbeitgeber gezahlt werden. Wir erwarten die selbstverständliche Übernahme aller Kosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen“, sagte Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg, in Stuttgart.

Klassenfahrten sind wichtig – und müssen bezahlt werden

Lehrerinnen und Lehrer mussten in der Vergangenheit die Kosten für Klassenfahrten oder andere Ausflüge oft aus eigener Tasche bezahlen. Erst wenn sie vorher unterschrieben hatten, dass sie auf die Erstattung ganz oder zu einem großen Teil verzichten, wurden Vorhaben genehmigt. Mit Unterstützung der GEW wurde am 23. Oktober 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig der Fall eines Lehrers aus Baden-Württemberg verhandelt, der für eine Abschlussfahrt nach Berlin einen Teil der Reisekosten selbst bezahlen musste.

„In keinem Bereich der Landesverwaltung wurden die Beschäftigten so schamlos genötigt, auf ihre Rechte zu verzichten, wie dies das Kultusministerium praktiziert hat. Wenn jetzt Klassenfahrten abgesagt werden, liegt es nicht am guten Willen der Lehrkräfte, wenn eine wünschenswerte Veranstaltung nicht stattfinden kann, sondern am fehlenden Geld des Landes. Der Landtag muss schnell dafür sorgen, dass die Reisekostenmittel aufgestockt werden“, so Moritz.

Auch im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird die staatliche Verantwortung eingefordert: „Hinzu kommt, dass der Kläger mit seinem Teilverzicht diese staatliche Aufgabe mit privaten Mitteln finanziert. Dies läuft dem Zweck des Anspruchs auf Reisekostenvergütung zuwider, nach dem der Dienstherr in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht seinen Bediensteten notwendige dienstliche Reiseaufwendungen abnehmen soll.“

Kontakt
Matthias Schneider
Landesgeschäftsführer, Pressesprecher
Telefon:  0711 21030-14
Mobil:  0160 4458395