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Hochschulfinanzierungsvertrag: Signal für Dauerstellen vorhanden

Gute Arbeit braucht gute Rahmenbedingungen Perspektive 2020 nicht nur für die Finanzierung der Hochschulen, sondern auch für verlässliche Perspektiven der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten.

Anfang Januar wurde der Hochschulfinanzierungsvertrag mit dem Titel „Perspektive 2020“ unterzeichnet. Damit garantiert das Land Baden-Württemberg seinen 9 Universitäten, 6 Pädagogischen Hochschulen, 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, 9 Dualen Hochschulen und den 8 Kunst- und Musikhochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2020.
In die Grundfinanzierung der Hochschulen fließen in den nächsten sechs Jahren zusätzlich 1,7 Milliarden Euro. Das Grundbudget jeder Hochschule steigt damit jährlich um mindestens drei Prozent (siehe auch b&w 10/2014, S. 24, „Mit politischen Zahlen jongliert“). Damit können die Hochschulen bis zu 3.800 neue Dauerstellen schaffen, das wäre ein Zuwachs von 12,6 Prozent.

„Dass die Grundfinanzierung nun geregelt und erhöht wurde, ist ein gutes Zeichen für die Hochschulen. Jetzt müssen für alle Beschäftigten an Hochschulen, die Daueraufgaben übernehmen, auch Dauerstellen geschaffen werden“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Doro Moritz nach der Vertragsunterzeichnung. Befristungen sind immer noch die Regel an den Universitäten. 2013 waren an den Hochschulen in Baden-Württemberg 87 Prozent, das sind 24.216 Personen, befristet beschäftigt.

„Im Interesse der Beschäftigten und der Qualität der Lehre und Forschung brauchen wir verbindliche Mindestvertragslaufzeiten. Nur wenn die Landesregierung für einen verbildlichen Kodex für gute Arbeit sorgt, kann es auch für die Beschäftigten tatsächlich eine bessere Perspektive bis 2020 geben“, erklärte Moritz. Jede Hochschule hat sich selbst verpflichtet, für gute Arbeit zu sorgen und omat auch Dauerstellen zu schaffen. Ob die Selbstverpflichtung ausreicht, dass die Hochschulen das Geld in Stellen investieren und nicht lieber Fassaden renovieren, wird man schwer nachprüfen können. Für die Sanierung der Gebäude sind zusätzlich 100 Millionen Euro jährlich auf sechs Jahre vorgesehen. Das ist für 55 Hochschulen mit Sanierungsstau allerdings keine große Summe.

Die Vereinbarung lege nach Wissenschaftsministerin Theresia Bauer die Grundlage für mehr Freiheit der Hochschulen, lasse aber auch mehr Transparenz bei der Verteilung des Geldes erwarten. Die Hochschulen müssen Strategiefonds und ein Rücklagenmanagement einrichten. Momentan sind 60 Prozent mehr Studierende als vor 18 Jahren immatrikuliert und deshalb sei immer noch mit Knappheiten an den Hochschulen zu rechnen.