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Urteil zu Reisekosten

Klassenfahrten sind wichtig – und müssen bezahlt werden

Die GEW sieht in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zu Reisekosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen einen Auftrag an das Land. Kultusministerin Eisenmann dürfe nicht weiter auf dem Rücken der Lehrkräfte sparen.

Die Bildungsgewerkschaft GEW nennt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zu Reisekosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen einen Auftrag an die Landesregierung, mehr Geld für Klassenfahrten und andere Ausflüge zur Verfügung zu stellen.

Ein Lehrer aus Baden-Württemberg hatte mit Unterstützung der GEW geklagt, da er einen Teil seiner Kosten für eine Klassenfahrt nach Berlin selbst zahlen musste. Die GEW erwartet, dass der Richterspruch Auswirkungen für alle Schulen in Baden-Württemberg haben wird.

„Überall ist es selbstverständlich, dass Dienstreisen vom Arbeitgeber gezahlt werden. Nur die Landesregierung erwartet von ihren Lehrkräften, dass sie in die eigene Tasche greifen, wenn sie ihren Bildungsauftrag ernst nehmen, Gedenkstätten besuchen, in die Bundeshauptstadt Berlin reisen oder in einem Schullandheim auf der Schwäbischen Alb dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler zu einer Klassengemeinschaft zusammen wachsen und ihre Heimat kennenlernen.

Wir erwarten von Kultusministerin Susanne Eisenmann eine Anweisung, dass Baden-Württemberg seine Lehrerinnen und Lehrer keine Verzichtserklärungen mehr unterschreiben lässt und die Übernahme aller Kosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen“, sagte Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg, in Stuttgart.

Lehrkräfte finanzieren Klassenfahrten oft privat

Lehrerinnen und Lehrer müssen die Kosten für Klassenfahrten oder andere Ausflüge oft aus eigener Tasche bezahlen. Erst wenn sie vorher unterschreiben, dass sie auf die Erstattung ganz oder zu einem großen Teil verzichten, werden Vorhaben genehmigt. Über diese Praxis hatten jetzt die Richter in Leipzig zu urteilen. Mit Unterstützung der GEW wurde jetzt am Bundesverwaltungsgericht Leipzig der Fall eines Lehrers aus Baden-Württemberg verhandelt, der für eine Abschlussfahrt nach Berlin einen Teil der Reisekosten selbst bezahlen musste.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann aus Sicht der GEW die Landesregierung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen „nicht weiter auf dem Rücken der Lehrkräfte sparen“. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Hinzu kommt, dass der Kläger mit seinem Teilverzicht diese staatliche Aufgabe mit privaten Mitteln finanziert. Dies läuft dem Zweck des Anspruchs auf Reisekostenvergütung zuwider, nach dem der Dienstherr in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht seinen Bediensteten notwendige dienstliche Reiseaufwendungen abnehmen soll.“

Der Fall war zuvor 2016 am Verwaltungsgerichtshof Mannheim und 2015 am Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt worden.

Kontakt
Matthias Schneider
Landesgeschäftsführer, Pressesprecher
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