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Kleine Fortschritte im neuen Hochschulrecht

Die GEW begrüßt die Einrichtung eines „Tenure Track“ und eines eigenen Status für Doktorand/innen im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts. Kritisch sieht die GEW jedoch die verpflichtende Einschreibung als Doktorand/innen.

Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt die Einrichtung eines „Tenure Track“ im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG), um verlässliche Perspektiven für promovierte Wissenschaftler/innen (Postdocs) zu schaffen.

„Um das zu erreichen, müssen die Hochschulen eine vorausschauende Personalplanung betreiben und den Anteil der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse wieder deutlich erhöhen. Nur dann können sie ihre Daueraufgaben in Forschung, Lehre und Management mit der erforderlichen Kontinuität und Qualität erledigen. Wir begrüßen die Einführung eines eigenen Status für Doktorand/innen. Der Status ist mit verbesserten Mitwirkungsrechten an der akademischen Selbstverwaltung verbunden und bietet ihnen die Möglichkeit, sich in Hochschulgremien gezielt für ihre spezifischen Anliegen Gehör zu verschaffen“, sagte am Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Die Bildungsgewerkschaft begrüßt, dass Hochschulen mit Promotionsrecht in Zukunft Hochschullehrer/innen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), mit denen sie in Promotionsverfahren zusammenarbeiten, befristet an Universitäten assoziieren können. „Promotionsinteressierte Hochschulabsolvent/innen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften müssen eine Reihe von Hürden auf dem Weg zum Doktortitel überwinden. Entsprechend gering ist die Zahl promovierter Hochschulabsolvent/innen. Die Kooperationen mit Universitäten sollten sich nicht auf Fächer beschränken, die nur für Universitäten von Interesse sind. Für die Assoziierung sollten verbindliche Vereinbarungen getroffen werde“, so Moritz.

Verpflichtende Einschreibung ist ein Problem

Kritisch sieht die GEW die verpflichtende Einschreibung als Doktorand/innen. Eine Statistik über persönliche Betreuung, angemessene Arbeitsumgebung, Verlässlichkeit und Promotionsdauer kann auch ohne Zwangseinschreibung geführt werden. „Wir sollten aufpassen, dass die Promotion nicht übermäßig verschult wird. Promovieren kann man auf ganz verschiedene Arten: klassisch, extern, kumuliert, gefördert über ein Stipendium oder auf eine Mittelbaustelle. Die verpflichtende Einschreibung ist gerade für externe Doktorand/innen, die nebenberuflich promovieren, ein Problem“, so Moritz.

Die Bildungsgewerkschaft setzt sich weiterhin uneingeschränkt für eine starke studentische Selbstverwaltung mit einem allgemeinpolitischen Mandat ein. „Studierende brauchen Orte, um sich kritisch mit aktuellen politischen Themen auseinanderzusetzen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken und sich am gesellschaftlichen Diskurs zu beteiligen“, so Moritz.

Kontakt
Matthias Schneider
Landesgeschäftsführer, Pressesprecher
Telefon:  0711 21030-14
Mobil:  0160 4458395