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Nachtragshaushalt

Mehr Geld für Klassenfahrten

Der Landtag hat die Gelder für Klassenfahrten erhöht. Zuvor hatte die GEW erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Im Urteil wird die staatliche Verantwortung eingefordert. Lehrkräfte mussten die Reisekosten oft selbst bezahlen.

Reisende spiegeln sich in den Seitenscheiben eines ICE. (Foto: © Deutsche Bahn AG/Oliver Lang)
Reisende spiegeln sich in den Seitenscheiben eines ICE. (Foto: © Deutsche Bahn AG/Oliver Lang)

Der GEW-Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht hat jetzt den Landtag zum Handeln gezwungen. Die Bildungsgewerkschaft begrüßt, dass heute im Nachtragshaushalt die Gelder für Klassenfahrten erhöht wurden und die Schulen noch vor dem Jahresende Planungssicherheit für die Studienfahrten nach Berlin oder ins Landschullandheim auf der Schwäbischen Alb haben.

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig war ein klarer Auftrag an die Landesregierung, mehr Geld für Klassenfahrten und andere Ausflüge zur Verfügung zu stellen. Überall ist es selbstverständlich, dass Dienstreisen vom Arbeitgeber gezahlt werden. Wir hoffen, dass die zusätzlichen Mittel ausreichen. Wir erwarten die selbstverständliche Übernahme aller Kosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen“, sagte Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg, in Stuttgart.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober zu Reisekosten war die grün-schwarze Landesregierung zunächst nicht bereit, mehr Geld für den Wandertag oder die Studienfahrt nach Berlin auszugeben. Eine entsprechende Anweisung des Kultusministeriums war Anfang November allen Schulen zugegangen.

Alle Dienstreisen müssen vom Arbeitgeber gezahlt werden

Lehrerinnen und Lehrer mussten in der Vergangenheit die Kosten für Klassenfahrten oder andere Ausflüge oft aus eigener Tasche bezahlen. Erst wenn sie vorher unterschrieben hatten, dass sie auf die Erstattung ganz oder zu einem großen Teil verzichten, wurden Vorhaben genehmigt. Mit Unterstützung der GEW wurde am 23. Oktober 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig der Fall eines Lehrers aus Baden-Württemberg verhandelt, der für eine Abschlussfahrt nach Berlin einen Teil der Reisekosten selbst bezahlen musste.

„In keinem Bereich der Landesverwaltung wurden die Beschäftigten so schamlos genötigt, auf ihre Rechte zu verzichten, wie dies das Kultusministerium praktiziert hat. Es ist gut, dass der Landtag schnell dafür gesorgt hat, dass die Reisekostenmittel aufgestockt werden“, so Moritz. Auch im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird die staatliche Verantwortung eingefordert.

Beispiel für bisherige Zuweisungen von Reisekosten für Lehrkräfte pro Schuljahr:

  • Klasse 1 bis 3: je Klasse 5,50 Euro,
  • Klasse 4: je Klasse 31 Euro,
  • Klasse 5 bis 6: je Klasse 11 Euro,
  • Klasse 7: je Klasse 460 Euro,
  • Klasse 8 bis 10: je Klasse 33 Euro,
  • Vorbereitungsklasse: je Klasse 11 Euro,
  • Klasse 11 bis 13: je Klasse 55 Euro.

Ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in Stuttgart mit 20 Klassen erhält so 707 Euro pro Schuljahr, benötigt aber für Reisekosten zwischen 2.500 und 3.000 Euro.

Kontakt
Matthias Schneider
Landesgeschäftsführer, Pressesprecher
Telefon:  0711 21030-14
Mobil:  0160 4458395