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GEW übergibt Protestschreiben an die Kultusministerin

Kein Sparen auf Kosten der Hauptschullehrkräfte

Die GEW hat am Mittwoch (20.07.) Protestschreiben von Haupt- und Werkrealschulen aus ganz Baden-Württemberg Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) überreicht. Vertreter/innen der etwa 10.000 Lehrkräfte und die GEW-Landesvorsitzende Doro Moritz erwarten verlässliche Zusagen der Landesregierung, dass die mehrfach zugesagte Qualifizierung und der anschließende Aufstieg ab September beginnt. Die ersten Mittel in Höhe von 430.000 Euro waren für den Nachtragshaushalt angekündigt und sind nicht in die Vorlage, die am Donnerstag im Landtag beschlossen werden soll, aufgenommen worden.

„Nachdem offenbar Mauscheln in der grün-schwarzen Landesregierung zur Praxis gehört, trauen die Hauptschullehrkräfte den Zusagen von Ministerpräsident Winfried Kretsch­mann und der CDU inzwischen nicht mehr. Im Nachtragshaushalt müssen die vorgesehe­nen Mittel eingestellt und für den Haushalt 2017 eine umfassende Finanzierung und ein transparentes Verfahren vorgelegt werden. Neben den Mitteln für die Qualifizierung geht es um den anschließen­den stufenweisen Aufstieg der Lehrer/innen von der Gehalts­gruppe A12 in A13“, sagte am Mittwoch (20.07.) in Stuttgart Doro Moritz, Landesvor­sitzende der GEW Baden-Württemberg.

Die GEW setzt sich zudem dafür ein, dass auch wie bereits 2008 unter CDU-Kultusminister Helmut Rau die Möglichkeit zum Aufstieg in die Gehaltsgruppe A13 ohne Qualifizierungs­pflicht geschaffen wird. Damals wurden 20 Prozent der Hauptschullehrkräfte befördert. „Die geplante Qualifizierung kommt für die vielen Lehrerinnen und Lehrer, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen, zu spät. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Pädagogen benachteiligt werden, die jahrelang den schweren Karren Hauptschule gezogen haben“, sagte Moritz.

Die Bildungs­gewerkschaft GEW erwartet, dass gleiche und gleichwertige Arbeit gleich bezahlt wird. Das Konzept für die Qualifizierung liegt bereits seit Herbst vor, Minister­präsident Winfried Kretschmann hat das Qualifizierungsprogramm für die Lehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen auf der GEW-Landesdelegiertenversammlung im März 2016 zugesagt, die CDU hat es in ihrem Wahlprogramm versprochen und Kultusministerin Susanne Eisenmann hat noch im Juni 2016 auf dem GEW-Schulleitungskongress die Mittel für den Nachtragshaushalt ange­kündigt. In einem ersten Schritt geht es um 430.000 Euro.

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Etwa 2.500 Hauptschullehrkräfte arbeiten bereits an Gemeinschafts-, Realschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Ein großer Teil hat auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Anspruch auf Qualifizierungs­ange­bote. „Die Landesregierung ist nicht nur politisch verpflichtet, endlich zu handeln. Wenn sie meint, dieses Thema aussitzen zu können, werden die gut organisierten Lehr­kräfte mit Hilfe der GEW ihre Interessen auch vor Gericht durchsetzen. Es muss endlich Schluss damit sein, dass Hauptschullehrkräfte die am schlechtesten bezahlten in der Sekundar­stufe I sind und von der Politik ignoriert werden“, sagte Moritz.

Die Qualifizierungsmaßnahmen, die 2016 starten sollten, waren für den Nachtragshaus­halt (insgesamt 9 Millionen Euro für Bildung) mit 430.000 Euro angesetzt worden. Dieser Betrag wurde für die Qualifizierung von etwa 3.500 Lehrkräften geplant. Darunter sind ca. 2.500 Pädagog/innen, die derzeit an Gemeinschafts-, Realschulen und SBBZ (Sonder­pädagogische Bildungs- und Beratungszentren, früher Sonderschulen) und etwa 1.000 Lehrer/innen an Haupt-/Werkrealschulen. Langfristig soll das Gesamtkonzept mit Beförderungen von der Besoldungsstufe A12 nach A13 zwischen 81 und 83 Millionen Euro kosten.

Es besteht Handlungsbedarf, denn die ersten Absolventen des gemeinsamen Studien­gangs für Haupt-/Werkrealschulen, Real­schulen und Gemeinschaftsschulen (Start Winter­semester 2011/12) haben im Februar 2016 den Vorbereitungsdienst begonnen und werden ab 2017 als Lehrkräfte (mit A13) arbeiten. Der Unterschied beim Grundgehalt von A12 und A13 beträgt 400 - 500 Euro pro Monat.

Die Landesregierung kann die Qualifizierung auch mit Blick auf die aktuelle Recht­sprechung nicht aufschieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat bei einem Fall einer Hauptschul­lehrerin in Rheinland-Pfalz, die in einer „Realschule +“ tätig war, folgendes entschieden: Sie muss die Chance zur Weiterqualifizierung für den Aufstieg in das höher­wertige Lehramt (A13), in dem sie unterrichtet, bekommen.

Derzeit gibt es in BW 742 öffentliche Haupt-/Werkrealschulen (2003: 1207). Etwa 300 davon sind akut gefährdet, weil sie keine Eingangsklassen mehr bilden können oder die Mindestschülerzahl von 16 nicht erreichen. 5.435 Kinder haben sich an den Haupt-/Werkrealschulen in diesem Jahr angemeldet, das entspricht einer Übergangsquote von 6,47 Prozent. Im Schuljahr 2014/15 besuchten insgesamt 114.048 Schüler/innen die Haupt-/Werkrealschulen, nach der Modellrechnung des Stat. Landesamtes soll diese Zahl bis 2025/26 auf 50.400 sinken. Von 2003 bis 2013 hat sich die Anzahl der Schüler/innen an den allgemeinbildenden Schulen um rund 175.000 verringert. Der Rückgang ist fast ausschließlich an Grund- und Haupt-/Werkrealschulen wirksam geworden. Ohne die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen wäre der Rückgang der Schulstandorte deutlich höher ausgefallen.