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Studierende wehren sich

Novellierung der Prüfungsordnungen für die Vorbereitungsdienste gerät zur Farce

Die GEW kritisiert das aktuelle Vorgehen des Kultusministeriums und unterstützt eine Petition von Studierenden in Baden-Württemberg, die sich gegen den Zwang, ein bereits studiertes Nebenfach abzuwählen, richtet.

Die GEW kritisiert das Vorgehen des Kultusministeriums bei der geplanten Novellierung der Prüfungsordnungen für die Vorbereitungsdienste. Darüber hinaus unterstützt die Bildungsgewerkschaft eine Petition von Studierenden in Baden-Württemberg, die sich gegen den Zwang, ein bereits studiertes Nebenfach abzuwählen, richtet.

„Mit Befremden haben wir festgestellt, dass vor Abschluss der Anhörung im Vorgriff auf die beabsichtigten Änderungen bereits Tatsachen geschaffen werden. Das macht das Anhörungsverfahren zu einer Farce“, sagte Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg, in Stuttgart.

Am 8. September 2020 haben Studierende für das Lehramt der Sekundarstufe I in Baden-Württemberg, die nach Prüfungsordnung 2011 (PO 2011) studieren, eine E-Mail vom Kultusministerium erhalten, in der sie dazu aufgefordert wurden, eines ihrer bereits studierten Nebenfächer bis zum 30. September abzuwählen. Viele Studierende kritisieren diesen Schritt. Von Betroffenen wurde bereits eine Petition gestartet, die die GEW unterstützt. Zusätzlich wird am 30. September eine Studierenden-Delegation die Meinung von vielen Lehramtsstudierenden in Form einer Bilder-Petition persönlich an Kultusministerin Susanne Eisenmann übergeben.

„Die Bewerber*innen kritisieren zu Recht, dass die Zeit und die Energie, die sie in das Studium des dritten Fachs gesteckt haben, vergebens waren. Dies ist demotivierend“, findet die GEW-Landesvorsitzende.

Bewerber*innen im dritten Fach im Vorbereitungsdienst ausbilden

Die GEW kritisiert, dass den Bewerber*innen nicht angeboten wird, im dritten Fach auf Wunsch auch im Vorbereitungsdienst ausgebildet zu werden. Die Strukturen dafür bestehen an den Seminaren und es wäre ein leichtes, eine entsprechende Übergangsregelung in der Prüfungsordnung zu verankern. Die Übergangsmöglichkeit würde den Bewerber*innen dauerhaft die Möglichkeit geben, im dritten Fach im Vorbereitungsdienst umfassend qualifiziert zu werden.

„Der Verzicht einer Ausbildung im dritten Fach ist vor allem auch für Nebenfächer an den Schulen ein Problem. Bereits jetzt fehlt es vor allem in den sogenannten kleinen Fächern wie Kunst, Musik und Sport an qualifizierten Kolleg*innen. Nicht zuletzt erhöht der Verzicht einer Ausbildung im dritten Fach den Anteil des fachfremden Unterrichts. Dadurch werden Kompetenzen ohne Not nicht nutzbar gemacht“, so Moritz.

Kontakt
Matthias Schneider
Landesgeschäftsführer, Pressesprecher
Telefon:  0711 21030-14
Mobil:  0160 4458395