GEW gewinnt Klage
VHS Stuttgart muss Dozent*innen Urlaub gewähren
Das Arbeitsgericht hat geurteilt, dass die Volkshochschule Stuttgart zwei Dozent*innen Urlaubstage gewähren muss. Die Träger müssten tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse für freie Lehrkräfte schaffen, fordert GEW-Landesvorsitzende Monika Stein.
Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt die Bestätigung durch das Arbeitsgericht Stuttgart. Das Gericht hat geurteilt, dass die Volkshochschule (VHS) Stuttgart zwei Dozent*innen Urlaubstage gewähren muss.
„Für die VHS sind die Dozent*innen ihr Aushängeschild. Die Anerkennung dieser guten und wichtigen Arbeit beginnt mit einer gerechten Bezahlung, dazu gehört selbstverständlich auch bezahlter Urlaub“, sagte Monika Stein, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg, in Stuttgart.
Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart fand heute der Verkündungstermin bezüglich der Klage über den Anspruch auf Urlaub von Dozent*innen an der VHS Stuttgart statt. Die Honorarlehrkräfte hatten mittels GEW-Rechtsschutz Klage eingereicht.
Von richterlicher Seite wurde die Arbeitnehmerähnlichkeit, die für diesen Anspruch vorliegen muss, bejaht und damit auch die wirtschaftliche Abhängigkeit und die daraus folgende soziale Schutzbedürftigkeit, die sich für die Kläger*innen ergibt, festgestellt. Arbeitnehmerähnliche Personen haben einen Anspruch auf Urlaub nach § 2 Absatz 2 BurlG.
„Doch dies kann nur der Anfang sein. Die Träger müssen zeitnah in die Lage versetzt und verpflichtet werden, feste, tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse für ihre Lehrkräfte zu schaffen“, sagte Stein.
An der VHS Stuttgart hatten DaF-Lehrkräfte (Deutsch als Fremdsprache) bereits im November 2017 Anträge auf bezahlten Erholungsurlaub gestellt. Dieses Recht besteht für Freiberufler*innen dann, wenn sie über 50 Prozent ihrer jährlichen Honorareinnahmen von einem Haupt-Auftraggeber bekommen.