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Wichtiger Schritt hin zu erfolgreicher Inklusion

Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt den Gesetzentwurf zur Inklusion, der heute vom Kabinett verabschiedet und von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusminister Andreas Stoch vorgestellt wurde.

(Zumeldung PK Staatsministerium, 24.02.)

GEW: Jetzt müssen gute Bedingungen geschaffen werden

Stuttgart – Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt den Gesetzentwurf zur Inklusion, der heute vom Kabinett verabschiedet und von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusminister Andreas Stoch vorgestellt wurde. „Die gesetzliche Grundlage ist ein wichtiger Schritt. Inklusion kann aber nur Realität werden, wenn Eltern an allgemeinbildenden Schulen ein gutes Angebot vorfinden. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, gute Bedingungen zu schaffen“, sagte am Dienstag (24.02.) in Stuttgart Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Nach Ansicht der GEW ist die von der Landesregierung geplante Gruppeninklusion der richtige Weg für die Anfangsphase. „Allen ist klar, dass wir uns mit kleinen Schritten in Richtung inklusives Schulsystem bewegen. Ich bin froh, dass die Landesregierung diese große Herausforderung annimmt. Obwohl seit 2006 die Behindertenrechtskonvention in Kraft ist, hat die CDU es nicht geschafft, in ihrer Amtszeit angemessen an einer Umsetzung zu arbeiten“, sagte Moritz.

Die GEW macht sich dafür stark, mehr Lehrerstellen für die Umsetzung von Inklusion bereitzustellen. „Nur mit dem von der Landesregierung geplanten Zwei-Pädagogen-Prinzip und ausreichender Vertretungsreserve kann ein zieldifferenter Unterricht gestaltet werden. Die Landtagsabgeordneten aller Fraktionen stehen nun in der Pflicht, die notwendigen Lehrerstellen für den gemeinsamen Unterricht zu bewilligen, dazu haben sie im Nachtragshaushalt für 2015/16 die Chance und sollten diese auch nutzen“, ergänzte Moritz.

Die GEW weist außerdem darauf hin, dass Schulen für die veränderte Arbeit im Team und den individualisierenden Unterricht mehr Zeit benötigen. Dass ab sofort Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf zum Klassenteiler zählen sollen, begrüßt die GEW. Auch der Sachkostenbeitrag sollte dort gezahlt werden, wo die Schüler/innen sind. „Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deshalb werden sich auch alle an den Kosten beteiligen müssen: Das Land, die Kommunen und der Bund“, sagte Doro Moritz.

Wahlfreiheit für Sonderschullehrkräfte

Ein Erfolg der GEW ist es, dass die Landesregierung auf die Zwangsversetzung von Sonderschullehrkräften verzichten will. „Wir freuen uns, dass das Kultusministerium den Lehrkräften, die an der Inklusion beteiligt sind und damit vor großen Aufgaben stehen, die Wahl lässt, zu welcher Schule sie gehören möchten. Das wird die Akzeptanz gegenüber der Landesregierung in den Lehrerzimmern steigern“, sagte Moritz.

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