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Gymnasiale Bildung stärken, das Gymnasium weiterentwickeln

Antrag der Landesfachgruppe Gymnasien
Verabschiedet bei der Landesdelegiertenversammlung 2016

Die Gymnasien in Baden-Württemberg müssen sich mit wachsenden Herausforderungen auseinandersetzen, die einerseits durch den gesellschaftlichen Wandel, andererseits durch die Veränderung der Schulstruktur geprägt sind. Diese Veränderungen bedingen, dass gymnasiale Bildung nicht dem allgemeinbildenden Gymnasium vorbehalten sein kann. Für die GEW hat die Qualität gymnasialer Bildung einen hohen Stellenwert: Eine hohe Fachlichkeit verbunden mit individueller Förderung der jungen Menschen soll ihnen alle Wege zu Studium und Beruf eröffnen. Die Entwicklung zu einer selbstbewussten und kritikfähigen Persönlichkeit, die Teil des demokratischen und gesellschaftlichen Gemeinwesens ist, bleibt Richtschnur gymnasialer Bildung.

Um diese Ziele bestmöglich umzusetzen, bedarf es für die Lehrkräfte an Gymnasien einer deutlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Wir fordern die Arbeitsbedingungen durch folgende Maßnahmen zu verbessern:

  • Erhöhung des allgemeinen Entlastungskontingents
  • Die Vertretungsreserve soll zum Schuljahr 2016/17 auf 5% der Lehrerstellen erhöht werden. Die Erhöhung soll innerhalb der nächsten Legislaturperiode auf 6% ausgebaut werden. Für die Aufstockung der Vertretungsreserve müssen zusätzliche Stellen bereitgestellt werden.
  • Ressourcen für eine Klassenleitungsstunde durch die gesamte Sekundarstufe I hindurch
  • Die Reisekosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen so zu erhöhen, dass diese für alle Lehrkräfte vollumfänglich erstattet werden können
  • eine Medienausstattung, die didaktisch zeitgemäßes Unterrichten ermöglicht
  • die professionelle Betreuung von Medien und Netzwerken
  • Schaffung von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte
  • arbeitsfördernde und gesunderhaltende Arbeitsbedingungen durch die Modernisierung von Schulgebäuden
  • Absenkung des Klassenteilers auf 25 Schüler/innen
  • Schrittweise Reduzierung des Deputats auf 23 Wochenstunden

Das Gymnasium stellt sich insbesondere in der Sekundarstufe I den gesellschaftlichen Herausforderungen.

(1) Individuelle Förderung: Schüler/innen, die an einem Gymnasium aufgenommen werden, sind bestmöglich individuell zu fördern. Bei nicht ausreichenden Leistungen für den gymnasialen Bildungsgang sind Stütz- und Fördermaßnahmen bereitzustellen, um Nichtversetzungen und Abschulungen entgegenzuwirken.

(2) Inklusion: Die GEW setzt sich dafür ein, dass die Kolleg/innen an Gymnasien Inklusion als bereichernde Herausforderung ansehen. Sie erhalten die notwendige Unterstützung und Fortbildung, insbesondere bei der Aufnahme von Schüler/innen, die zieldifferent unterrichtet werden. Die GEW fordert eine verlässliche Umsetzung des Zwei-Pädagogen-Prinzips sowie Anrechnungsstunden für die unerlässliche Teamarbeit der beiden Pädagogen.

(3) Flüchtlingskinder: Gymnasien richten Vorbereitungsklassen (VKL) ein. Die Lehrkräfte müssen über die Qualifikation DaZ (Deutsch als Zweitsprache) und interkulturelle Bildung verfügen. Die Eingliederung in den Regelunterricht – nach Erwerb ausreichender Deutschkenntnisse - erfolgt wertschätzend und abschlussorientiert und wird durch Fördermaßnahmen begleitet. 

(4) Ganztagsgymnasien: Die GEW setzt sich dafür ein, dass auch Gymnasien Ganztagsschulen in gebundener Form werden können. Die gebundene Ganztagsschule ermöglicht eine echte Rhythmisierung des schulischen Lernens. Gymnasien, die sich auf diesen Weg machen wollen, sollen die dafür notwendigen Ressourcen erhalten. Im Rahmen der gebundenen Ganztagsschule kann auch die Kooperation mit Vereinen und  Musikschulen auf eine langfristige Grundlage gestellt werden.

Die Umsetzung der genannten Punkte erfordert einen hohen Ressourceneinsatz und gute Rahmenbedingungen. Dafür setzt sich die GEW ein.

Für die Sekundarstufe II fordert die GEW:

  • „Die gymnasiale Oberstufe dauert 2 bis 4 Jahre, wobei sowohl die Länge der Einführungsphase als auch die Qualifikationsphase zur Berechnung der Abiturnoten von den Schüler/innen flexibel gewählt werden“ (HV-Beschluss vom 22.03.2014). Hierzu setzen wir uns bei der Landesregierung dafür ein, bei der KMK Modellversuche zu ermöglichen, wie sie im Modell „Abitur im eigenen Takt“ vorgeschlagen werden.
  • Die Rückkehr zu Grund- und Leistungskursen, wie es sie weiterhin in acht Bundesländern gibt. Das bedeutet auch die Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Fächer. Zwei Fächer sollen als Leistungskurse gewählt werden. Die sogenannten Kernkompetenzfächer müssen nur auf grundlegendem Niveau unterrichtet werden. Die Belegpflicht für alle Aufgabenfelder bleibt davon unberührt.
  • Die Abiturprüfung besteht aus drei schriftlichen und zwei mündlichen Prüfungen, von denen eine durch den Seminarkurs oder eine andere besondere Lernleistung ersetzt werden kann. Alle Aufgabenfelder sind Teil der Prüfung.
  • Die Erprobung neuer Prüfungsformen wie Projektprüfungen oder Prüfungen im Team sollen  ermöglicht werden.
  • Die schrittweise Hinführung zu einem bundesweiten Zentralabitur halten wir für nicht zielführend. Hier wird der Öffentlichkeit eine Scheinobjektivität vorgespiegelt, die angesichts unterschiedlicher Rahmenbedingungen, z.B. unterschiedlicher Stundenzahlen in den Prüfungsfächern, nicht einzulösen ist. Die damit verbundenen engeren Zeitfenster im dreistufigen Korrekturverfahren lehnen wir ab. Wir fordern, das Korrekturverfahren der schriftlichen Abiturprüfung zu vereinfachen und sich hierbei am zweistufigen Korrekturverfahren, wie es in anderen Bundesländern durchgeführt wird, zu orientieren.
  • Das Angebot eines freiwilligen Coachingsystems, das die Schüler/innen auf ihrem individuellen Bildungsweg durch die Oberstufe begleitet. Die Lehrkräfte, die als Coaches tätig sind, erhalten angemessene Anrechnungen und entsprechende Fortbildungen.

Begründung:

Ungeachtet des Grundsatzbeschlusses der GEW, „Eine Schule für alle“ anzustreben, ist der Arbeitsplatz Gymnasium für ca. 25000 Kolleg/innen Realität. Die Mitglieder der GEW, die am Gymnasium arbeiten, erwarten in ihrer realen Arbeitssituation Orientierung durch die GEW. Gleichzeitig unterstützt der LFGA Gymnasien, dass gymnasiale Bildungsgänge auch an anderen Schularten, z.B. der Gemeinschaftsschule, zu finden sind. Wir begrüßen und befürworten die aktuellen Reformen in der Bildungslandschaft von Baden-Württemberg. Für ein Gelingen dieser Reformen ist es aber notwendig, die Lehrkräfte ausreichend zu unterstützen.

Es folgen Erläuterungen zu den einzelnen Abschnitten:

Die Arbeitsbedingungen an den Gymnasien haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert: Genannt seien hier nur die Kürzung des allgemeinen Entlastungskontingents, die Verschiebung der Altersermäßigung, die verschlechterte Abrechnungspraxis für Mehrarbeitsunterricht und, je nach Kommune, die stark zeitlich verzögerte technische und bauliche Modernisierung der Schulgebäude.

Sekundarstufe I:

Die Inklusion ist Aufgabe aller Schularten, auch des Gymnasiums. Da es hierzu auch andere Positionen gibt, wird diese Ansicht bekräftigt. Voraussetzung sind aber die genannten Rahmenbedingungen, um eine hohe Akzeptanz bei den Kolleg/innen sicherzustellen.

Mit der zunehmenden Anzahl von Ganztagesgrundschulen wird die Erwartung der Eltern an weiterführende Schulen, also auch an das Gymnasium, wachsen, ebenfalls ein zuverlässiges Ganztagesangebot vorzuhalten. Dem trägt der Antrag Rechnung. Auch lässt sich individuelle Förderung an einer Ganztagesschule leichter umsetzen.

Sekundarstufe II:

Alle Forderungen sind im Zusammenhang damit zu sehen, dass derzeit durch zu geringe Möglichkeiten für die Schüler/innen die Bildungsbiographie nach den eigenen individuellen Zielen zu gestalten, die Motivation in der Kursstufe nicht immer optimal ausgeschöpft wird. Darunter leiden die Persönlichkeitsentwicklung und die Studierfähigkeit. Die Kursstufe muss den Schüler/innen mehr Wahlmöglichkeiten und Chancen geben sich auszuprobieren und interessengeleitet zu lernen.