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Schulsozialarbeit in der Entgeltordnung aufwerten

Die Landesdelegiertenversammlung der GEW hat im März 2016 den folgenden Antrag der Personengruppe Sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen verabschiedet:

Die GEW Baden-Württemberg setzt sich entschieden dafür ein, dass bei den künftigen Tarifverhandlungen zur Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst die Schulsozialarbeit mindestens dem Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe S 14 zugeordnet wird.

Die GEW setzt sich dafür ein, dass sowohl öffentliche als auch private/kirchliche Träger sozialpädagogische Fachkräfte unbefristet und nur auf eigenen Wunsch in Teilzeit beschäftigen.

Öffentliche Gelder sollen nur an solche Träger vergeben werden, die entweder den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwenden oder mindestens tariflich geregelte Arbeitsbedingungen anbieten.