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Der GEW etwas vererben

Mit dem Erbe die Arbeit der GEW weiter unterstützen

Die GEW hat einige Anfragen erhalten, ob es möglich ist, der GEW etwas zu vererben oder etwas zu spenden. Tragen Sie sich auch mit dem Gedanken, Ihre Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten zu regeln? Über das eigene Leben hinaus wirken zu wollen, ist ein menschliches Grundbedürfnis. Wir geben unser materielles und ideelles Erbe weiter und schaffen etwas, das bleibt.

Viele unserer Mitglieder fühlen sich der GEW stark verbunden – sei es, weil sie für sie einige Jahre gewerkschaftlich ehrenamtlich aktiv waren, sei es, weil die GEW ihnen in ihrem Berufsleben weitergeholfen hat oder sei es, weil sie mit den politischen Inhalten der GEW sympathisieren.

Für gute Bildung und gute Arbeitsbedingungen zu kämpfen, ist für die GEW und ihre Mitglieder eine Herzensangelegenheit. Mit einem Testament für die GEW oder GEW-nahe Stiftungen und Vereine unterstützen Sie die Gewerkschaft dabei, dass diese Themen in Baden-Württemberg weiterhin ein starkes Sprachrohr haben werden. Egal ob der Nachlass groß oder klein ist – er dient der guten Sache.

Wem Ihr Nachlass einmal zugutekommt und welche Bestimmung er erfüllen soll, darüber können Sie weitgehend selbst verfügen. Wir freuen uns, wenn Sie aus Überzeugung für die Gewerkschaft handeln. Gerne nehmen wir uns die Zeit, mit Ihnen zusammen überlegen, wie wir Ihre Wünsche am besten umsetzen können. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Gespräch per Email info(at)gew-bw(dot)de oder telefonisch.

Möglichkeiten die Arbeit der GEW in Ihrem Testament aufzunehmen

Der Landesverband Baden-Württemberg

Die GEW tritt für Chancengleichheit, Mitbestimmung sowie für soziale Sicherheit und Demokratie ein und macht sich für das Menschenrecht auf Bildung stark. Für alle im Bildungsbereich Beschäftigten setzt sich die GEW für gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung, unbefristete Arbeitsverträge und sichere Arbeitsplätze im Bildungsbereich ein. Wir sind mit 50.000 Praktikerinnen und Praktikern das bildungspolitische Sprachrohr Baden-Württembergs!

GEW-nahe Fonds zur Unterstützung in Not geratener Kolleginnen und Kollegen (nicht gemeinnützig)

Die Unterstützungsfonds der GEW-Bezirke Nord- und Südbaden unterstützen Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Erziehungsbereich, unabhängig von ihrer GEW-Mitgliedschaft, die unverschuldet in finanzielle Notlagen gekommen sind. Zum Beispiel als Folge eines schweren Krankheitsfalls in der Familie.

www.gew-bw.de/nordbaden/unterstuetzungsfonds

www.gew-bw.de/suedbaden

Der Landesverband der GEW sowie die Unterstützungsfonds fallen bei einer Erbschaft unter die erbschaftsteuerliche Steuerklasse III. Für Erwerber der Steuerklasse III gibt es einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 Euro für einen Zehnjahreszeitraum. Das bedeutet, dass der GEW-Landesverband und die Unterstützungsfonds im Zehnjahreszeitraum insgesamt bis zu 20.000 Euro steuerfrei erhalten können. Beim Überschreiten dieser Summe ist eine Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer in Höhe von 30 Prozent bei einem Betrag bis zu 13 Millionen Euro bzw. 50 Prozent bei einem Betrag über 13 Millionen Euro jeweils nach Abzug des Freibetrags fällig.

GEW-nahe gemeinnützige Organisationen

Der Heinrich-Rodenstein-Fonds engagiert sich für Menschen- und Gewerkschaftsrechte überall in der Welt und kümmert sich um humanitäre Hilfe für Kolleginnen und Kollegen in Not.

www.gew.de/internationales/heinrich-rodenstein-fonds

Die Max-Träger-Stiftung unterstützt Forschungsprojekte und wissenschaftliche Publikationen mit dem Ziel die wissenschaftliche Erforschung der Erziehungswirklichkeit, der Schulwirklichkeit und der Hochschulwirklichkeit zu fördern.

www.gew.de/stiftungen-vereine/max-traeger-stiftung

Die Johannes-Löchner-Stiftung fördert Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung, z.B. durch die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer, Elternbeiräte und andere Personen oder die Vergabe von Forschungsaufträgen und Gutachten zu pädagogischen Fragen einschließlich Fragen der Aus- Fort- und Weiterbildung.

www.johannes-loechner-stiftung.de/Willkommen/Spendenaufruf.html

Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement. Daher sind auch bei Testamenten und Schenkungen gemeinnützige Organisationen von der Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer komplett befreit.

Foto: istock