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#machmit

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Schulische Praktika

Die Bildungsgewerkschaft GEW heißt alle an Praktika und am Vorbereitungsdienst Interessierte herzlich willkommen!

Die rechtlichen Grundlagen für das Praxissemester findest du in der Verordnung des Kultusministeriums für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I) vom 31. Juli 2009 für Studierende, die vor dem WS 2015/2016 ihr Studium begonnen haben bzw. in der Rahmenvorgabeverordnung des Kultusministeriums (RVO-KM) vom 27. April 2015 für diejenigen, die ihr Studium ab dem WS 2015/2016 aufgenommen haben. Beide Verordnungen gelten auch für die beruflichen Schulen.

Das Praxissemester muss bestanden werden. Ob dem so ist, entscheidet die Schulleitung der Ausbildungsschule im Einvernehmen mit den Ausbildungslehrkräften und dem Studienseminar. Eine Wiederholung an einer anderen Schule ist einmalig möglich.

Studierende des gymnasialen Lehramts, die das Praktikum an einer beruflichen Schule absolvieren, können in der Regel nur noch in einem 13-wöchigen (GPO) bzw. 12-wöchigen (RVO-KM) Block zwischen Schuljahresbeginn im September und den Weihnachtsferien, ihr Praxissemester ableisten. Sollte dies aus studientechnischen Gründen nicht umsetzbar sein, kann das Praxissemester auch in zwei Blöcken an derselben Schule erfolgen: Die ersten sechs Wochen ab Schuljahresbeginn, der Rest ab Mitte Februar. Für die Studierenden der Berufs-, Wirtschafts-, Technik- bzw. Ingenieurpädagogik gilt, dass sie ein Praxissemester mit einer Gesamtdauer von zehn Wochen abzuleisten haben. Dieses verteilt sich auf drei Module, die während der Semesterferien an derselben beruflichen Schule zu erbringen sind. Die Zeit wird auf das als Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen geforderte Betriebspraktikum angerechnet. Laut Handreichung des KM für Studierende der Staatsexamensstudiengänge Gesundheit und Gesellschaft (Care) und Sozialpädagogik/Pädagogik wird das 13-wöchige Schulpraxissemester als integraler Bestandteil des Studiums in der Regel im fünften Semester in Blockform absolviert. Neu ist zudem die Möglichkeit, Aufenthalte als Fremdsprachenassistent/in im Ausland als Ersatz für Teile des Praxissemesters anrechnen zu lassen. Die Begleitveranstaltungen am Seminar müssen jedoch besucht werden. Da deine Ausbildungszeit nach dem Studium (Referendariat) gegenüber früher um ein halbes Jahr von 24 Monate auf 18 Monate verkürzt wurde, ist es umso wichtiger, dass du die Zeit im Praxissemester für dich und deine Berufsqualifizierung aktiv nutzt. Außer einem Unfallversicherungsschutz stehen dir leider keinerlei finanzielle Hilfen zu.

Ausbildungslehrer/innen

Beratung und Hilfe bekommst du besonders von der Ausbildungslehrerin/ dem Ausbildungslehrer an deiner Schule. Die Ausbildungslehrer/innen sind wichtige Ansprechpartner/innen für dich. Sie legen mit dir die individuelle Ausgestaltung deines Praxissemesters fest und koordinieren deinen „Stundenplan“ mit den ausbildenden Lehrer/innen, deren Unterricht du begleitest und bei denen du Erfahrungen im Unterricht sammelst. In regelmäßig stattfindenden Ausbildungssitzungen wirst du in die Unterrichtstätigkeit eingeführt und reflektierst gemeinsam Lerninhalte und Lernfortschritte im Unterricht. Die Ausbildungslehrer/ innen entscheiden zudem gemeinsam mit den Schulleiterinnen/Schulleitern, ob du das Praxissemester bestanden hast. Am Ende des Praktikums erfolgt eine mündliche Abschlussberatung mit schriftlicher Zusammenfassung. Er/Sie erstellt am Ende des Praxissemesters eine schriftliche Beurteilung.

Was wird von den Praktikantinnen und Praktikanten erwartet?

Die Mindestzahl von 13 oder 12 bzw. zehn Wochen an der Schule ist absolut verbindlich. Von dir wird an der Schule erwartet, dass du dich umfassend und aktiv am Schulleben beteiligst. Dies bedeutet auch z.B. Teilnahme an Konferenzen, Elternabenden, Schulfesten, Sporttagen. Vor allem aber solltest du regelmäßig den Unterricht begleiten (ca. 100 Unterrichtsstunden und schließlich unter Anleitung auch eigenen Unterricht halten (30 Unterrichtsstunden). In einem Berichtsheft dokumentierst du deine Erfahrungen und fertigst einen Abschlussbericht an.

Studienseminare

Die unterrichtliche Praxis wird durch pädagogische und fachdidaktische Veranstaltungen an den Studienseminaren begleitet. Die Teilnahme ist verpflichtend und wird sehr streng kontrolliert, da dies ein Baustein deines erfolgreich abgeschlossenen Praktikums sein wird.

Schulleiterin/Schulleiter

Die Schulleiterin/der Schulleiter hat das Weisungsrecht und die Aufsichtspflicht über die Praktikanten/innen. Er/Sie entscheidet im Einvernehmen mit dem Staatlichen Seminar auf der Grundlage dieses Beurteilungsvorschlags, ob das Schulpraxissemester bestanden wurde oder nicht. Es kann einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen ist eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ausgeschlossen.

Kollegiale Hilfe im Schulalltag

Nutze die Zeit im Lehrerzimmer zu Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, die dich herzlich willkommen heißen und die sich, genauso wie die Schüler/innen, über die jungen Lehrer/innen freuen. Möglicherweise wird der Ansturm auf genügend geeignete Klassen zum Hospitieren groß sein, so dass den einzelnen Kolleginnen und Kollegen vielleicht nur wenig Zeit für eine Vor- und Nachbesprechung der Unterrichtsstunde bleibt. Dies erfordert Eigeninitiative und Kooperationsbereitschaft auf allen Seiten.

Sinn: Praxisbezug im Studium

Das Praxissemester...

 
  • gibt Orientierung über die Eignung für den Lehrer/innenberuf
  • stärkt den Berufsbezug im Studium für die spätere Arbeit als Lehrer/in
 

Das Praxissemester...

 
  • dauert in der Regel 13 oder 12 bzw. 10 Wochen und muss nach der GPO bzw. RVO-KM bestanden werden
  • findet je nach Studienvoraussetzung in Block- oder Modulform statt
  •  findet in der Modulform nur an derselben Schule statt
  • wird von erfahrenen Lehrkräften an Schule und Seminar begleitet
 

Das Praxissemester...

 
  • ist Teil des Studiums
 

Anmeldung erfolgt nur über die offizielle Seite des Kultusministeriums

  

 

GEW Forderungen an das Schulpraxissemester

Durch Praxiserfahrung sollen angehende Lehrer/innen früh erkennen, ob sie für den Lehrer/innenberuf geeignet sind. Daher ist es erforderlich, dass Praxissemester in allen Lehramtsstudiengängen im Bachelor zu verorten.

Gemäß der Rahmenvorgabeverordnung des Kultusministeriums (RVO) müssen angehende „Master of Education“- Studierende ein zwölfwöchiges Praxissemester absolvieren. Es ist Teil des Studiums, sein Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und zur Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes.

Doch für viele Studierende ist das ein Problem: Ein Job für Miete und Lebensunterhalt ist neben dem Praktikum nicht drin. Viele Studierende sehen sich angesichts des unentgeltlichen Pflichtpraktikums mit Existenzängsten konfrontiert. Vor allem die langen Fahrzeiten zu den Praktikumsschulen werden als Problem angesehen. Die GEW erwartet, dass die Landesregierung bedarfsgerechte Finanzierungsbeihilfen entwickelt, z.B durch die Erstattung der anfallenden Reisekosten. Studierende im Praxissemester haben viel zu tun: Nicht nur schulinterne Herausforderungen wie Hospitationen, eigener Unterricht und Konferenzen stehen auf der Agenda, sondern auch begleitende Seminare an der Hochschule und den Zentren für Lehrer/innenbildung. Vor- und Nachbereitungen und das Anfertigen einer Praktikumsdokumentation kommen obligatorisch dazu.

Weitere Informationen...

Orientierungspraktikum

Das dreiwöchige Orientierungspraktikum ist verpflichtend für alle Studierenden, die gemäß Rahmenverordnung von 2015 im Rahmen des neuen Bachelor-Masterstudiengangs mit Studienziel "Lehramt an Gymnasien" und Lehramt an “Beruflichen Schulen“ in Baden-Württemberg studieren (Studienbeginn ab dem Wintersemester 2015/16). Dieses dreiwöchige Orientierungspraktikum ist während des Bachelor-Studiengangs gemäß Vorgaben der jeweiligen Hochschule zu absolvieren.

Schulpraxissemester

Das 12-wöchige Schulpraxissemester richtet sich an Studierende des Studiengangs "Master of Education" für das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an Beruflichen Schulen gemäß Rahmenvorgabeverordnung des Kultusministeriums (RahmenVO-KM) vom 27.04.2015. Dieses Schulpraxissemester ist gemäß § 2 Absatz 11 und § 6 Absatz 11 bis 15 der RVO-KM verpflichtend für alle Studierenden mit einem Studienbeginn ab dem WS 2015/16, die den Studiengang "Master of Education" für das gymnasiale Lehramt in Baden-Württemberg absolvieren. Es ist Teil des Studiums, sein Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und zur Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes.

Referendariat

Der Vorbereitungsdienst für Gymnasien/ Berufliche Schulen dauert etwa anderthalb Jahre und erfolgt an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung sowie an einer Ausbildungsschule. Er beginnt jährlich nach dem Ende der Weihnachtsferien und dauert bis zum Ende des darauffolgenden Schuljahres.