Kultusministerium muss liefern
Arbeitszeiterfassung - wenn nicht jetzt, wann dann?
Die Einführung einer Arbeitszeiterfassung zum Schutz der Gesundheit der Lehrkräfte ist rechtlich geboten, das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Die GEW steht für Gespräche mit dem Kultusministerium zur Umsetzung und Ausgestaltung bereit.