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Arbeitnehmervertreter*innen im Personalrat

Neben dem umfangreichen Alltagsgeschäft, das Lehrerinnen und Lehrer zu bewältigen haben, gibt es manchmal auch Fragen, die den eigenen Status, die Möglichkeit von Teilzeit oder Beurlaubung, eine Versetzung, eine Abordnung oder andere Dinge betreffen. Viele dieser Fragen können die Mitglieder in den Personalräten beantworten. Aber an welchen Personalrat kann man sich wenden?

Grundsätzlich ist es Aufgabe aller Hauptpersonalräte (HPR), die beim Kultusministerium angesiedelt sind, sich mit neuen Erlassen und Verordnungen zu beschäftigen. Die Arbeitnehmervertretung hat dabei besonders die Rechtsstellung und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer/innen im Blick. In der letzten Zeit geht es hierbei schwerpunktmäßig um die Umsetzung der Lehrkräfte Entgeltordnung im Landesrecht und um Arbeitszeitregelungen.

Jedes Jahr stehen Kolleginnen und Kollegen zur Einstellung in den Schuldienst an. Das Kultusministerium legt gemeinsam mit den Regierungspräsidien und Vertreter/innen des Hauptpersonalrates die Zuweisungskontingente für die einzelnen Regierungspräsidien fest. Es wird darauf geachtet, dass die Kontingente gerecht verteilt werden und die Bewerber/innen mit den korrekten Zulassungsziffem auf der entsprechenden Liste stehen.

Ein aktuelles Beispiel für das Wirken der Hauptpersonalräte sind z.B. auch die Frauenförderpläne, bei denen sich HPR und BPR für die Berücksichtigung tarifbeschäftigter Lehrerinnen in Führungspositionen einsetzen.

Das Aufgabenfeld der Bezirkspersonalräte (BPR) liegt bei der Überwachung der korrekten Anwendung von Gesetzen und Verordnungen. Besonders die Personalauswahl und die Eingruppierung stehen dabei immer wieder im Vordergrund. Aber auch bei anderen Personalentscheidungen und disziplinarischen Maßnahmen vertritt der BPR die Interessen der Beschäftigten. Insbesondere bei Beförderungen bzw. Höhergruppierungen oder bei Fragen von Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung ist der BPR Ansprechpartner. Außerdem muß der BPR mit dem Regierungspräsidium Angelegenheiten erörtern, die der ÖPR ablehnt oder wenn eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter mit einer vorgeschlagenen Maßnahme nicht einverstanden ist.

Der Örtliche Personalrat (ÖPR) ist häufig Beistand bei dienstlichen Auseinandersetzungen vor Ort. Dabei hat der ÖPR darauf zu achten, dass die Beschäftigten nicht benachteiligt werden. Bewirbt sich z.B. eine Lehrkraft auf eine Vertretungsstelle, so prüft z.B. der ÖPR beim Staatlichen Schulamt anhand der Bewerber/innenliste, inwieweit die Einstellung nach den vorgegebenen Kriterien richtig ist. Bei Beschwerden oder Informationsbedürfnis erfolgt eine Erörterung mit der Dienststelle, d.h. mit der Schulleitung bzw. dem Staatlichen Schulamt.

Darüber hinaus ist der ÖPR in vielen Personalangelegenheiten die Prüfstelle für den BPR.
Wenn Sie Unterstützung und Hilfe in dienstlichen Angelegenheiten benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Personalräte und Personalrätinnen (siehe Aushang in den Schulen oder GEW Jahrbuch). Nur wenn Sie sich an uns wenden, dürfen wir aktiv werden und können Sie in Ihren Belangen unterstützen und vertreten!