Tarifrunde TVöD 2023: Informationen für Baden-Württemberg
Wer verhandelt?
- Die Verhandlungen werden federführend von ver.di geführt. Die GEW hat mit ver.di vereinbart, dass ver.di zugleich für die GEW handelt.
- Für spezifische Fragen der Lehrkräfte (etwa Eingruppierung der Lehrkräfte) hat die GEW die Verhandlungsführerschaft.
- Die GEW hat eine eigene Tarifkommission, die parallel zu den Tarifverhandlungen vor Ort (oder online) tagt und jeweils die weitere Vorgehensweise beschließt.
- Die GEW Baden-Württemberg ist dort mit vier ehrenamtlichen Mitgliedern vertreten: Farina Semler, Franz-Peter Penz und Andrea Skillicorn sowie Achim Brötz.
Wie ist das, wenn gestreikt wird?
Sollte es zu Warnstreiks kommen, gilt:
- Immer dann, wenn ver.di und oder die GEW zu Warnstreiks aufruft, sind alle tarifbeschäftigten Arbeitnehmer*innen im Landesdienst in den im Warnstreikaufruf benannten Orten und Einrichtungen aufgerufen, mitzustreiken.
- Sobald ihr an euren Einrichtungen Infos bezüglich geplanter Warnstreiks erhaltet: Meldet euch bei eurer GEW-Bezirksgeschäftsstelle!
- GEW-Mitglieder erhalten bei der Beteiligung an einem Streik, der von der GEW und/oder von ver.di ausgerufen wurde, Streikgeld.
Solidarität
Streiken können nur tarifbeschäftigte Arbeitnehmer*innen im Landesdienst. Allerdings orientieren sich auch die Gehälter und die Eingruppierung bei den freien Trägeren wie Kirchen und Sozialverbänden häufig am Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die Beschäftigten dort dürfen zwar nicht streiken, aber sie können die Streikenden unterstützen. Etwa indem sie in der arbeitsfreien Zeit an Demos und Kundgebungen teilnehmen. Wenden freie oder kirchliche Träger den TV-L direkt an, kann die GEW die dort Beschäftigten zu einem Partizipationsstreik aufrufen.
Basis stärken
Für die Durchsetzung unserer Forderung brauchen wir eine möglichst breite Basis und den entsprechenden Druck von unten. Viele Beschäftigte im Landesdienst sind (noch) nicht gewerkschaftlich organisiert. Das gilt auch für die Schulen und Hochschulen, an denen die GEW organisiert. Die nicht-organisierten Kolleg*innen sind aufgefordert, sich in ver.di oder der GEW im öffentlichen Dienst zu organisieren und nicht nur als Trittbrettfahrer vom Einsatz ihrer organisierten Kolleg*innen zu profitieren.
Eltern mit ins Boot nehmen
Wichtig ist auch, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen und für ihre Unterstützung beziehungsweise wenigstens ihr Verständnis zu werben.
Hinweise zum Streikgeld und zur Fahrkostenerstattung
Streikgeld gibt es nur für GEW-Mitglieder bei Verdienstausfall! Auch wer noch am Streiktag in die GEW eintritt, bekommt Streikgeld.
Zur Höhe des Streikgeldes: Die GEW zahlt das Dreifache des monatlichen Mitgliedsbeitrages + 5 Euro pro unterhaltspflichtigem Kind als Streikgeld, maximal bis zur Höhe des tatsächlichen Nettogehaltsabzuges.
Fahrkostenerstattung: Erfolgt nach GEW-Richtlinien. Bei Anreise mit dem ÖPNV müssen die Kosten per Beleg nachgewiesen werden.
Zum Nachweis des Gehaltsabzugs beziehungsweise der Fahrkosten einfach eine Kopie der Gehaltsabrechnung beziehungsweise des ÖPNV/Bahn-Tickets an die GEW schicken:
GEW Landesverband Baden-Württemberg
Silcherstr. 7
70176 Stuttgart
oder per E-Mail an: datenpflege(at)gew-bw(dot)(dot)de
Streikunterstützung ist zurückzuzahlen, wenn das Mitglied vor Ablauf von zwei Jahren nach der Auszahlung aus der GEW austritt oder in einem Verfahren nach § 8 der GEW-Satzung ausgeschlossen wird. Dies gilt nicht für Mitglieder, die in eine andere DGB-Gewerkschaft in einen anderen Organisationsbereich wechseln.