Online: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
für alle
Jeder, ganz egal in welcher Lebensphase er sich befindet, sollte sich damit beschäftigen, wer für ihn entscheidet, wenn es ihm selbst einmal nicht mehr möglich ist. Was man dabei beachten muss, darauf geht Andreas Hofer vom Betreuungsverein Biberach bei seinem Vortrag ein. Er erklärt auch die Unterschiede der verschiedenen Verfügungen. Während die Patientenverfügung regelt, ob und wie lange man beispielsweise beatmet werden möchte, geht es bei der Betreuungsverfügung um die Benennung eines Betreuers. Am umfassendsten ist die Vorsorgevollmacht: Stellt man diese jemandem aus, sollte man demjenigen wirklich vertrauen, denn der Bevollmächtigte darf unter anderem auch finanzielle Dinge regeln.
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- am eigenen digitalen Endgerät
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- kostenfreie Teilnahme; nur für GEW-Mitglieder
- Anmeldeschluss
- 11.09.2024
Kontakt
Holger
Bolay
GEW Südwürttemberg (SW)
AdresseFrauenstraße 28
89073 Ulm
89073 Ulm
Telefon: 0731 9213723
E-Mail: fortbildung.sw(at)gew-bw(dot)de
Referent_in
Andreas
Hofer
Betreuungsverein Biberach