Mit 50 ist es nicht zu früh, Pension richtig planen
für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis
An diesem Abend erhalten Lehrkräfte im Beamtenverhältnis in knapp zwei Stunden eine Fülle von Informationen für die Planung ihrer Zurruhesetzung und kompetenten Rat. Bereits mit 50 sollte man mit dem Nachdenken über die Zeit „danach“ beginnen. Denn es gibt viele – gute und schlechte – Varianten. Und wer beispielsweise durch den Antragsruhestand ein, zwei oder drei Jahre früher aus dem Schuldienst ausscheiden will (oder mithilfe des Sabbatjahres oder eines Urlaubs noch früher), braucht bis zu neun Jahre Vorlaufzeit.
Und hier sind die häufigsten Fragen zum Ruhestand:
- Welche Arten von Ruhestand gibt es?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich sie in Anspruch nehmen?
- Wie errechnet sich das Ruhegehalt?
- Antragsruhestand oder Freistellungsjahr. Was ist besser für mich?
- Was kostet mich eine vorzeitige Zurruhesetzung?
- Kann ich auch länger arbeiten?
- Was passiert bei einer Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit?
- Wird meine Pension gekürzt, wenn ich zusätzlich eine Rente erhalte?
- Darf ich im Ruhestand nebenbei arbeiten?
- Termin
- - Uhr
- Veranstaltungsort
- Blaustein
- Teilnahmebeitrag
- kostenfreie Teilnahme; nur für GEW-Mitglieder
- Anmeldeschluss
- 21.10.2024
Kontakt
Holger
Bolay
GEW Südwürttemberg (SW)
AdresseFrauenstraße 28
89073 Ulm
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Telefon: 0731 9213723
E-Mail: fortbildung.sw(at)gew-bw(dot)de
Referent_in
Andrea
Kauth
Gewerkschaftssekretärin GEW Südwürttemberg
AdresseFrauenstr. 28
89073 Ulm
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E-Mail: andrea.kauth(at)gew-bw(dot)de