Landesvorstand
Der Landesvorstand (LV) führt im Rahmen der Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung die Gewerkschaft. Der LV tagt mindestens dreimal im Jahr.
Dem LV gehören an
- die/der Vorsitzende
- die stellvertretenden Vorsitzenden
- der/die Schatzmeister/in
- die Leiter/innen der Vorstandsbereiche
- die Leiter/innen der Fachbereiche
- der/die Leiter/in der Landesrechtsschutzstelle
- die Bezirksvorsitzenden
- die Geschäftsführer/innen der Bezirke
- die Vorsitzenden der Kreise
- die Vorsitzenden der Landesfachgruppenausschüsse und Landespersonengruppenausschüsse
- der/die Leiter/in der Koordinierungsgruppe gewerkschaftliche Bildung und Fortbildung
- der/die Leiter/in der Koordinierungsgruppe Mitgliederwerbung/Mitgliederbindung
- der/die Geschäftsführer/in des Landesverbandes mit beratender Stimme
- der/die verantwortliche Redakteur/in der Mitgliederzeitschrift b&w mit beratender Stimme