Die Regierungspräsidien sind nun aufgefordert, mit den Bezirkspersonalräten die Stellen zu vergeben.
Für die Höhergruppierung der Tarifbeschäftigten wurden entsprechende Stellen geschaffen, so dass diese Lehrkräfte analog den Beförderungsjahrgängen der Beamt/innen höhergruppiert werden können. Von den Regierungspräsidien wurden 36 tarifbeschäftigte Lehrkräfte gemeldet.
Eine Regelbeförderung muss normalerweise nicht beantragt werden. Das jeweilige Regierungspräsidium fordert die Schulleitungen auf, die Lehrkräfte zu beurteilen, die dafür in Frage kommen könnten. Voraussetzung für eine Beförderung ist nach wie vor der Beförderungsjahrgang und die Note der letzten dienstlichen Beurteilung. Wer seinen Beförderungsjahrgang nicht kennt, sollte sich schriftlich/telefonisch an sein zuständiges Regierungspräsidium wenden und um Auskunft bitten.
Bisher warten Fach- und Technische Lehrkräfte in der Regel 8 bis 10 Jahre auf ihre Beförderung. Diese Wartezeiten verursachen erhebliche finanzielle Einbußen, da eine Beförderung von A9 nach A10 monatlich 260 bis 320 Euro mehr Geld bringt. Bei einer Beförderung von A10 nach A11 liegt der Gehaltsunterschied bei rund 250 Euro monatlich. Musterberechnungen der GEW zeigen, dass Fach- und Technische Lehrer/innen im Laufe ihrer Berufstätigkeit durch die Verzögerungen im Beförderungsverfahren insgesamt Einkommensverluste von über 50.000 Euro hinnehmen müssen! Deshalb setzt sich die GEW seit Jahren dafür ein, dass die Wartezeiten kürzer werden. Da es immer noch viel zu wenig Beförderungsstellen gibt, ist es umso wichtiger, dass die Fachlehrkräfte/Technischen Lehrkräfte bei den Mitgliedern des Landtages vorstellig werden oder via Mail diese über unsere Situation informieren.
334 Stellen für das Beförderungsprogramm
Erst im Januar 2018 wurde dem Hauptpersonalrat GHWRGS das Beförderungsprogramm zur Zustimmung vorgelegt. In seiner ersten Sitzung im neuen Jahr hat der HPR zugestimmt.
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