Recht
Kostendämpfungspauschale – unbedingt weiterhin Widersprüche einlegen
Das LBV verschickt nach wie vor Beihilfebescheide, bei denen die Kostendämpfungspauschale abgezogen wird. Betroffene Empfänger*innen sollten unbedingt rechtzeitig Widerspruch einlegen.