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Hartnäckigkeit der DGB-Gewerkschaften zahlt sich aus

1:1-Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamt*innen kommt

Die Landesregierung zahlt den Sockelbetrag von 200 Euro. Damit erfüllt sie die Forderungen der GEW und der anderen DGB-Gewerkschaften – und verwirft den ursprünglichen Plan des Finanzministers.

Die Regierungsfraktionen der Grünen und der CDU haben sich im März geeinigt, den Tarifabschluss der Länder auf die Beamt*innen des Landes und der Kommunen eins zu eins zu übertragen.

Damit haben sie den ursprünglichen Plan des Finanzministeriums (FM) verworfen. Dieser sah anstelle der im Tarifabschluss vereinbarten Anhebung der Besoldung um einen Sockelbetrag von 200 Euro im November 2024 eine lineare Anhebung von 3,6 Prozent vor. Dieser Plan ist jetzt vom Tisch. Der Sockelbetrag wird auch bei den Beamt*innen umgesetzt, das heißt auch dort werden die Gehälter um 200 Euro steigen. Teilzeitbeschäftigte Beamt*innen erhalten, wie bei den Tarifbeschäftigten auch, die Anhebung entsprechend anteilig zu ihrer Arbeitszeit. Zum 1. Februar 2025 werden die Gehälter dann ebenfalls wie im Tarifbereich um weitere 5,5 Prozent angehoben.

Das Ziel der GEW und der anderen Mitgliedsgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in der Tarif- und Besoldungsrunde ist damit erreicht: Es kommt eine einheitliche und solidarische Lohnsteigerung für Tarifbeschäftigte und Beamt*innen mit einer starken sozialen Komponente für die unteren und mittleren Gehalts- und Besoldungsgruppen. Der Sockelbetrag führt dazu, dass bis weit in die höheren Besoldungsgruppen (bis A 13 Stufe 7) hinein das Gehalt höher steigt als im verworfenen Plan des FM, auch wenn berücksichtigt wird, dass das FM ursprünglich im zweiten Schritt die Besoldung geringfügig stärker anheben wollte (um 5,6 Prozent).

Sockelbetrag verfassungsrechtlich kein Problem

Die Argumente der DGB-Gewerkschaften, wonach der Sockelbetrag verfassungsrechtlich unproblematisch ist, haben letztlich auch das FM überzeugt, dass die Entscheidung der Regierungsfraktionen mitträgt. Ursprünglich hatte das FM die Sorge, dass der Sockelbetrag die relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen zu stark verringern würde. Die meisten anderen Bundesländer haben diese Sorge von Anfang an nicht geteilt, umso mehr als dass durch den zweiten prozentualen Erhöhungsschritt der Effekt der Sockelanhebung abgemildert wird. Stand heute übertragen fast alle Bundesländer darunter auch Bayern und Nordrhein-Westfalen das Tarifergebnis eins zu eins auf ihre Beamt*innen – also mit Sockelbetrag. Auch deren Finanzministerien werden den Effekt des Sockels auf die relativen Abstände bei der Besoldung geprüft haben – eine erfolgreiche Klage möchte kein Bundesland riskieren. Das unabhängige Internet-Portal Öffentlicher-Dienst.Info gibt einen Überblick über die Übertragung in den einzelnen Bundesländern.

Ob die Einsicht, den Sockel gefahrlos übertragen zu können, alleine für den Meinungswandel des FM ausgereicht hat, darf dennoch bezweifelt werden. Entscheidend waren die Proteste vieler Gewerkschaftsmitglieder gegen die ursprünglichen Pläne des Finanzministeriums, den Sockelbetrag nicht zu übertragen. In vielen Gesprächen mit Landtagsabgeordneten haben die DGB-Gewerkschaften und viele ihrer Mitglieder für die Sockelübertragung argumentiert. Letztlich mit Erfolg.

Die Wirkung des Sockelbetrags

Der Sockelbetrag hilft vielen Kolleg*innen, schlicht weil die 200 Euro vor allem in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen mehr wert sind als die ursprünglich geplante Anhebung von 3,6 Prozent. Und das auch, wenn berücksichtigt wird, dass das FM im zweiten Schritt die Gehälter um 5,6 Prozent anstelle wie es jetzt kommen wird um 5,5 Prozent angehoben hätte. Die jetzt beschlossene Übertragung bringt beispielsweise in der Besoldungsgruppe A 9 im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen des FM etwa je nach Stufe zwischen 94 Euro bis 63 Euro mehr. Sogar noch in der Eingangsstufe von A 13 und A 14 liegt die Steigerung fast 30 Euro beziehungsweise 15 Euro über dem ersten Vorschlag des FM.

Den DGB-Gewerkschaften ist klar, dass der erste Plan des FM für die Kolleg*innen oberhalb von A 13 Stufe 7 und dann ab A 14 Stufe 2 leicht besser gewesen wäre. Aber dafür hätten die jetzt verworfenen Pläne des FM die Besoldungsgruppen darunter schlechter gestellt und den Geist der Tarifvereinbarung ignoriert. Ziel des Sockels ist nämlich, die Folgen der Inflation besonders für die unteren und mittleren Gehaltsgruppen abzumildern.

Das Ziel aller Beteiligten am Verhandlungstisch in Potsdam war es, dieses Ergebnis auch auf die Beamt*innen zu übertragen. Das FM in Baden-Württemberg hat sich mit seinem ersten Plan über dieses Ziel hinweggesetzt. Dass die Pläne jetzt geändert wurden, stellt das zwischenzeitlich ramponierte Vertrauen in die Verlässlichkeit des FM und der ganzen Landesregierung wieder her.

Trotz Sockel: Absolut steigen die Gehälter in den höchsten Besoldungsgruppen am stärksten

Bei der Gesamtbewertung des Gehaltsanstiegs über die einzelnen Tarif- und Besoldungsgruppen muss unbedingt bedacht werden, dass der Sockelbetrag nicht dazu führt, dass die unteren und mittleren Gehalts- und Besoldungsgruppen absolut – also in Euro – nach der Umsetzung beider Anhebungsschritte einen höheren absoluten Anstieg haben als die höheren Gehaltsgruppen. Das Gegenteil ist der Fall. Je höher das Gehalt, umso höher ist der absolute Gewinn. In A 9 steigen zum Beispiel die Tabellenwerte der Gehälter je nach Stufe zwischen 389 und 445 Euro; in A 14 zwischen 470 und 565 Euro.

Für die DGB-Gewerkschaften steht fest: Die eins zu eins Übertragung auf die Beamt*innen ist für alle gut. Es bringt für alle eine starke Gehaltssteigerung. Wichtig ist auch, dass entsprechend dem Geist der Tarifvereinbarung die Gleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamt*innen gewährleistet wird und durch die Gehaltsrunden nicht eine Statusgruppe auf Kosten der anderen bevorteilt wird. Richtig ist auch, dass die soziale Komponente in Form des Sockels umgesetzt wird und damit ein zentrales Ziel der Tarif- und Besoldungsrunde. Diesem sollte sich auch der Beamtenbund als Tarifvertragspartei verpflichtet fühlen. Dass hier die einzelnen Mitgliedsbünde im Beamtenbund sehr unterschiedliche Bewertungen der Übertragung vornehmen, irritiert sehr.

Übertragung auf die Versorgungsempfänger*innen

Ein Problem bleibt noch. Auf die Versorgungsempfänger*innen wird die Gehaltssteigerung des Tarifvertrags entsprechend der Vorgaben des Versorgungsrechts übertragen. Bei der Inflationsausgleichsprämie werden sie aber weiter benachteiligt. Sie erhalten insgesamt nur eine Prämie in Höhe ihres Ruhegehaltssatzes und damit maximal 2.152,50 Euro. Aktive Beamt*innen und Tarifbeschäftigte erhalten insgesamt 3.000 Euro (bei Teilzeit anteilig).

Im noch ausstehenden Gesetzgebungsverfahren wird die GEW sich gemeinsam mit dem DGB für eine Nachbesserung stark machen. Der DGB hatte als Kompromiss vorgeschlagen, die 3.000 Euro bei Bezug des vollen Ruhegehaltssatz auszuzahlen und dann anteilig zum Ruhegehaltssatz zu reduzieren.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12