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Rechtsschutz

Eine unfaire dienstliche Beurteilung, falsche Eingruppierung oder sogar Kündigung? Die GEW gewährt ihren Mitgliedern umfassenden Rechtsschutz in allen beruflichen Angelegenheiten, wenn nötig bis in die letzte Instanz.

GEW-Mitglieder wenden sich an die Bezirksrechtsschutzstelle, in deren Bezirk sie arbeiten. Beschäftigte an Hochschulen wenden sich direkt an die GEW-Landesrechtsschutzstelle.

Rechtsschutz wird grundsätzlich nicht bewilligt für Verfahren oder Anwaltsvertretungen, die ohne vorherige Mitwirkung der zuständigen GEW-Rechtsschutzstelle eingeleitet wurden.

Neu: GEW-Mitglieder, die an Hochschulen beschäftigt sind, wenden sich an die Hochschulrechtsschutzstelle.

Rechtsschutzstellen

RechtsschutzstelleAnsprechpartner*inE-MailAdresseTelefon/Fax
Bezirksrechtsschutzstelle
Nordwürttemberg
Verena König,
Waltraud Kommerell,
Carmen Bohner
rechtsschutz.nw(at)gew-bw(dot)deSilcherstr. 7
70176 Stuttgart
Tel.: 0711 21030-52
Fax: 0711 21030-74
Bezirksrechtsschutzstelle
Nordbaden
Sanni Veil-Bauer,
Frank Orthen
rechtsschutz.nb(at)gew-bw(dot)deEttlinger Str. 3a
76137 Karlsruhe
Tel.: 0721 180332-90
Fax: 0721 180332-97
Bezirksrechtsschutzstelle
Südbaden
Bernd Pohlmann,
Susanne Gallery
rechtsschutz.sb(at)gew-bw(dot)deWölflinstr. 11
79104 Freiburg
Tel.: 0761 33447
Fax: 0761 26154
Bezirksrechtsschutzstelle
Südwürttemberg
Thomas Reck,
Eva-Maria Landspersky
rechtsschutz.sw(at)gew-bw(dot)deFrauenstr. 28
89073 Ulm
Tel.: 0731 92137-23
Fax: 0731 92137-24
HochschulrechtsschutzstelleKonstanze Hügel,
Achim Brötz
rechtsschutz.huf(at)gew-bw(dot)deSilcherstr. 7
70176 Stuttgart
Tel.: 0711 21030-52
Fax: 0711 21030-74
LandesrechtsschutzstelleAlfred König,
Ruth Zacher,
Susanne Besserer,
Hubertus von Rohrscheidt
rechtsschutz(at)gew-bw(dot)deSilcherstr. 7
70176 Stuttgart
Tel.: 0711 21030-52
Fax: 0711 21030-74

Was tun bei einem Rechtsproblem?

  • Sammeln Sie Unterlagen, die Sie zu der strittigen Sache haben, z. B. das auslösende Schreiben Ihrer Behörde, den Brief eines aufgebrachten Schülervaters, Ihre Eingruppierungsunterlagen o. a.
  • Notieren Sie den Inhalt wichtiger Gespräche oder Telefonate, in denen Sie etwas rechtlich für Sie Beunruhigendes erfahren haben (Gedächtnisprotokoll)
  • Kopieren Sie die Schriftstücke, bewahren Sie die Originale sorgfältig auf und verschicken Sie nur Kopien.
  • Achten Sie besonders auf einzuhaltende Fristen.
  • Melden Sie sich frühzeitig und vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Ihrer Rechtsschutzstelle.
  • Tragen Sie Ihr Anliegen und Ihre Sorgen vor.

Ihre Rechtsschutzstelle wird ...

  • eine erste Einschätzung der Möglichkeiten vornehmen und Sie beraten,
  • möglicherweise von weiterer rechtlicher Verfolgung abraten oder
  • Ihnen das weitere Vorgehen erläutern.
  • Ihnen rechtliche Schritte vorschlagen und erläutern, die Sie selbst unternehmen können (z. B. die Formulierung eines Widerspruches).
  • Sie bei der Behörde oder bei Gericht vertreten oder Ihnen eine in Ihrer Sache erfahrene Rechtsvertretung benennen.

Recht haben und Recht bekommen

Leider lässt sich dies nicht immer zur Deckung bringen. Die Auslegung rechtlicher Vorschriften und Gesetze kann zwischen Betroffenen und Behörden und auch zwischen Gerichten verschiedener Instanzen erheblich voneinander abweichen.

In Rechtsfragen, bei denen sich die Rechtsprechung, das heißt, die Auffassung vor allem der Obergerichte, in einer bestimmten Richtung verfestigt hat, kann man dies, auch durch immer neue Klagen vor Gericht, nicht mehr ändern.

Es wäre eine nutzlose Verschwendung unserer Mitgliedsbeiträge, wenn wir ohne völlig neue Argumente in solchen Sachen unsere Mitglieder weiter prozessieren lassen würden.

Diese Umstände können dann dazu führen, dass Ihre GEW-Rechtsschutzstelle Ihren Antrag ablehnen muss. Dafür erhoffen wir Ihr Verständnis.

Rechtsschutzanfrage
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