Einschränkungen bei Freistellungsjahren und Teilzeit
Was es zu beachten gilt
Seit dem Schuljahr 2024 / 2025 werden Freistellungsjahre – auch Sabbatjahre genannt – und Teilzeitanträge aus sonstigen Gründen nur noch eingeschränkt bewilligt. Dabei gibt es immer wieder strittige Fälle. Hier die wichtigsten Regelungen.