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Die Rolle der Schulleitung bei den anstehenden Personalratswahlen

Am Ende dieses Schuljahres sind Personalratswahlen. Vom 29.4.-3.5.2024 sind alle in der Schule Beschäftigten aufgeru- fen, ihre Personalvertreterinnen und -vertreter auf drei Ebenen (ÖPR, BPR und HPR) zu wählen.

Am Ende dieses Schuljahres sind Personalratswahlen. Vom 29.4.-3.5.2024 sind alle in der Schule Beschäftigten aufgerufen, ihre Personalvertreterinnen und –vertreter auf drei Ebenen (ÖPR, BPR und HPR) zu wählen. Der Schulleitung kommt in diesem Prozess eine große Bedeutung zu. Die Bedeutung der Wahlen kann oft nur über die Schulleitung transportiert werden, sofern nicht engagierte Kolleg*innen an der Schule sind. Kraft Amtes ist die Schulleitung Wahlhelferin und wird vom Wahlvorstand dazu ernannt. Hier hatten die Schulen auch ein Schreiben vom Kultusministerium erhalten.

Die Schulleitung hängt im November die Bekanntmachungen der drei Wahlvorstände in der Schule aus: Örtlicher Wahlvorstand, Bezirkswahlvorstand, Hauptwahlvorstand. So haben alle Kolleg*innen die Möglichkeit zu sehen, wer die Personen der verschiedenen Wahlvorstände sind. Hilfreich ist, wenn es ein extra Brett oder eine extra Stellwand für den Bereich „Wahlen“ an der Schule für dieses Schuljahr gibt.

Für jede Schule gibt es einen Örtlichen Wahlvorstand, der die Fragen und Anliegen der Schulleitungen in Bezug auf die Personalratswahlen beantworten kann. Im GHWRGS-Bereich sind die Örtlichen Wahlvorstände für ein ganzes Schulamt zuständig und im gymnasialen und Berufsschulbereich ist der Örtliche Wahlvorstand an jeder Schule zu finden.

Ende dieses Jahres erhalten die Schulen vom Örtlichen Wahlvorstand die Wählerverzeichnisse oder rufen diese im ASD-BW selbst ab. Die Aufgabe der Schulleitungen ist es, die Wählerverzeichnisse zu korrigieren, da nur sie den Überblick über das Personal an der eigenen Schule haben. Die Korrektur erledigt dann aber der Örtliche Wahlvorstand. Da der Beschäftigtenbegriff nach dem Landespersonalvertretungsgesetzt (LPVG) nicht identisch mit dem ist, was in ASD-BW als Personal hinterlegt ist, braucht es hier die Überprüfung durch die Schulleitungen.

Im Januar erhalten die Schulleitungen die Wahlausschreiben. Auch diese werden wieder ausgehängt. Das Wahlausschreiben informiert darüber, wie viele Beschäftigten es gibt, wie die Geschlechterverteilung ist, wie groß die Gremien nachher sein werden u.a.

Ab Februar sollte das Kollegium über den Ablauf der Wahl informiert werden.

Im März kommen die Bekanntmachungen der Wahlvorschläge an die Schulen. Hier sehen die Kolleg*innen, welche Personen in welchem Bereich für die Personalratswahl kandidieren. Auch diese müssen von der Schulleitung wieder ausgehängt werden.

Bis Mitte April erfolgt der Versand der Wahlunterlagen an die Schulleitung. Sie verteilen die  Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten und stellen ein Wählerverzeichnis zur Verfügung (ohne Geburtsdatum), das in der Dienststelle ausgelegt wird. Wichtig ist, dass die Schulleitungen mit Ihrem Kollegium die Listen und den Wahlmodus durchgehen. Die große Menge an Papier und Umschlägen können auch abschreckend wirken. Während einer GLK kann z.B. gemeinsame Zeit eingeräumt werden, in der die Bögen ausgefüllt werden können (nicht müssen!). Hilfreich ist m Lehrerinnenzimmer eine Kiste zur Rückgabe der Wahlunterlagen aufzustellen.

Bitte denken Sie unbedingt daran: Alle Wahlunterlagen im GHWRGS-Bereich müssen zwingend am 03. Mai um 18.00 Uhr im Wahllokal sein! Also bitte rechtzeitig losschicken -  oder notfalls die Unterlagen im Auto zum Wahllokal bringen. Bei jeder Wahl gehen häufig Stimmen verloren, weil die Unterlagen zu spät zurückgeschickt werden.

Für den gymnasialen und beruflichen Bereich wird an der Schule gewählt und es gelten andere Fristen.

Bitte vermitteln Sie Ihren Kolleg*innen die Wichtigkeit der Wahl und zwar nicht nur für den Örtlichen Personalrat, sondern auch für den Bezirkspersonalrat und den Hauptpersonalrat!

 

Roswitha Malewski und Ruth Zacher

PG Schulleitungsmitglieder