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Lehrkräfteausbildung

Mit der GEW die Zukunft gestalten: Mehr Zeit für die eigenen Kinder

Die GEW hat das Land erfolgreich davon überzeugt, jungen Lehrerinnen und Lehrern den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu ermöglichen. Jetzt sind erste Details bekannt, wie das Teilzeit-Referendariat ab 2019 aussehen soll.

Vater und Sohn essen gemeinsam.
Foto: © imago

Die GEW setzt sich seit Jahren bei der Landesregierung dafür ein, dass Lehrerinnen und Lehrer die zweite Phase ihrer Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren können. Dies ist vor allem für Lehrkräfte erforderlich, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige haben. Jetzt sind erste Details bekannt, wie der Teilzeit-Vorbereitungsdienst ab 2019 ablaufen soll.

Nach dem Studium absolvieren junge Lehrer/innen die zweite Phase ihrer Ausbildung als Vorbereitungsdienst (VD) an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung sowie an einer Schule. Für die Gymnasien und Beruflichen Schulen beginnt das Referendariat Anfang Januar, für die anderen Schularten Anfang Februar. 2019 sollen die ersten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LA) ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit antreten können.

Der abschließende Beschluss des Landtags über die Veränderung des Beamtengesetzes steht noch aus. Damit das Teilzeitreferendariat Anfang 2019 starten kann, bereitet das Kultusministerium zusammen mit den Seminaren bereits die notwendigen Regelungen vor. Schon im Mai hat das Innenministerium eine erste Fassung des Gesetzesentwurfs zur Stellungnahme freigegeben. Seither sind die geplanten Rahmenbedingungen in der Diskussion.

Wie das Teilzeit-Referendariat geplant ist

Der Vorbereitungsdienst wird mit allen Anforderungen von 18 auf 30 Monaten verlängert. Insgesamt entspricht das einem Teilzeitfaktor von 60 Prozent. Deshalb erhalten die LAs auch nur die anteiligen Anwärter/innenbezüge. Sie haben aber den normalen Anspruch auf Beihilfe. Alle Veranstaltungen am Seminar, der begleitete und selbstständige Unterricht an der Schule und die Prüfungen sind gleich wie im 18-monatigen Vorbereitungsdienst. Sie werden allerdings zeitlich gestreckt. Auch an die Altersversorgung müssen die LAs denken: Sie erwerben in dieser Zeit nur einen anteiligen Ruhegehaltsanspruch.

Am wenigsten soll sich im ersten Ausbildungsabschnitt (Beginn VD bis zu den Sommerferien) ändern. In dieser Zeit findet die Ausbildung am Seminar und an der Schule statt, Seminare zum Schulrecht und Fachdidaktik müssen besucht und mehrere Unterrichtsbesuche absolviert werden. Vor den Sommerferien wird festgestellt, ob der/die LA nach den Sommerferien eigenständig Unterricht erteilen darf.

Der zweite und dritte Ausbildungsabschnitt (normalerweise ein Schuljahr) wird auf zwei Schuljahre verteilt. Im ersten Schuljahr wird dann zum Beispiel das eine Unterrichtsfach ausgebildet und geprüft. Im zweiten Schuljahr folgen das zweite Fach samt Prüfung sowie die anderen Prüfungsteile. Am Ende steht die Schulleiterbeurteilung. Und die ersten Teilzeit-LAs können sich nach 2,5 Jahren Vorbereitungsdienst im Frühjahr 2021 für den Schuldienst bewerben.

Über die Gestaltung des Teilzeit-Referendariats sprach die GEW mit Vertretern des Kultusministeriums. Von links: Michael Hirn (HPR GHWRGS), Georg Daiber, Thomas Schwarz (KM), Stefanie Frischling (Junge GEW) und Martin Morgen (FG Schulaufsicht und Seminare)
Über die Gestaltung des Teilzeit-Referendariats sprach die GEW mit Vertretern des Kultusministeriums. Von links: Michael Hirn (HPR GHWRGS), Georg Daiber, Thomas Schwarz (KM), Stefanie Frischling (Junge GEW) und Martin Morgen (FG Schulaufsicht und Seminare)

Die Stunden an der Schule werden anteilig verringert. Die Schulen und die Seminare müssen die Unterrichts- und Seminarveranstaltungen so gestalten, dass sie mit der Teilzeitbeschäftigung und den familiären Verpflichtungen der LAs vereinbar sind.

Die Entscheidung, sich für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit oder Vollzeit zu bewerben, ist bindend. Wenn sich allerdings während des ersten Ausbildungsabschnitts die persönlichen Voraussetzungen (beispielsweise Kinderbetreuung, familiäre Situation) ändern, können die LAs einen Wechsel beantragen. Nach den Sommerferien soll es nicht mehr möglich sein.

Noch liegen nicht alle Details fest. Die Verteilung einiger Seminarveranstaltungen des ersten Ausbildungsabschnitts auf die zwei folgenden Schuljahre soll in Verantwortung der Seminare erfolgen. Die GEW wird darauf achten, dass die LAs während des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ausreichend entlastet werden. Ausbildungspersonalräte und die Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) schult die GEW für die neue Aufgabe. Die GEW fordert auch, dass den LAs während der Seminarveranstaltungen Kinderbetreuung angeboten wird.

Kontakt
Johanna Schreiber
Referentin MitgliederEntwicklung
Telefon:  0711 21030-22