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Absenkung der Eingangsbesoldung wird zurückgenommen

In Gesprächen mit dem Finanzministerium in den vergangenen Wochen hat die GEW den Durchbruch erreicht: Ab dem 1. Januar 2018 wird die Absenkung der Eingangsbesoldung vollständig zurückgenommen - ein großer Erfolg!

In zahlreichen Gesprächen mit Landtagsabgeordneten in den vergangenen Jahren, mit öffentlichkeitswirksamem Flashmob und Postkarten-Aktionen an den Ausbildungsseminaren hat sich die GEW dafür eingesetzt, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung zurückgenommen wird. Mit der Aktion "AufGEW8" hatten sich auf Initiative der GEW bereits im Juli 2015 Dienstanfänger/innen auf dem Stuttgarter Schlossplatz dagegen gewehrt, dass sie in den ersten Berufsjahren vier bzw. acht Prozent weniger verdienen als ihnen nach der Besoldungstabelle zusteht.

Die GEW empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, die derzeit bzw. nach der Einstellung zum Schuljahr 2017/18 von der Absenkung der Eingangsbesoldung betroffen sind, einen fristwahrenden Antrag auf Nachzahlung der gekürzten Besoldungsanteile zu stellen. Entsprechende Verfahren sind bereits unter GEW-Rechtsschutz anhängig. GEW-Mitglieder können diesen Antrag bei ihrer zuständigen Bezirksrechtsschutzstelle erhalten.