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Gymnasiale Lehrkräfte an Grundschulen: Chance oder Mogelpackung?

Gymnasiale Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber können sich auf Stellen an Grundschulen bewerben. Das Kultusministerium will dadurch den eklatanten Mangel an Grundschullehrkräften mildern. Das Angebot lässt viele Fragen offen.

Referendarinnen und Referendare, die im Jahr 2018 ihr Referendariat im Gymnasialbereich beenden oder die sich bis zum 31. März 2018 als Altbewerber*innen auf der allgemeinen Bewerberliste haben registrieren lassen, bekommen seitens des Landes Baden-Württemberg in diesem Jahr ein besonderes Angebot: Sie können sich als Lehrkräfte an Grundschulen bewerben, arbeiten dort in einer einjährigen Qualifizierungsphase als Arbeitnehmer/innen, werden nach Bestehen dieser Phase verbeamtet und nach einer dreijährigen Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet. Zusätzlich erhalten sie nach Abschluss des Programmes eine Einstellungszusage für das gymnasiale Lehramt.

Die Bedingungen im Detail

Wer kann sich bewerben?

Voraussetzungen sind mindestens ein grundschulaffines Fach oder eine einjährige Tätigkeit als Vertretungskraft an einer Grundschule sowie die Durchschnittsnote 3,5 (oder besser) im 2. Staatsexamen. Bewerben sich parallel originäre Grundschullehrer*innen haben sie grundsätzlich den Vorzug bei der Einstellung.

Wie steht es mit Deputat und Besoldung?

Das volle Deputat an Grundschulen umfasst 28 Stunden. Es ist auch eine Teilzeitbeschäftigung möglich, diese muss allerdings mindestens einen halben Lehrauftrag – also 14 Deputatsstunden – umfassen. Im ersten Jahr werden die Lehrkräfte zu E11 eingestellt, nach dem Bestehen der Qualifikationsphase erfolgt die Verbeamtung auf Probe: Die Besoldung beträgt nun A 12.

Wie sieht die Qualifikationsphase aus?

Parallel zum Unterricht finden die verpflichtenden Fortbildungen für das Grundschullehramt statt, dafür sind vier Deputatsstunden Anrechnung vorgesehen. Innerhalb dieses Jahres finden Unterrichtsbesuche statt und eine Prüfung am Ende der Qualifikationsphase in Grundschuldidaktik. Außerdem erfolgen Unterrichtsbesuche in zwei Fächern, von denen eines Mathematik oder Deutsch sein muss. Das Arbeitsverhältnis endet, sofern die Qualifizierung abgebrochen wird, die Prüfung am Ende der pädagogischen Schulung endgültig nicht bestanden wird oder die Bewährung am Ende der Qualifizierungsmaßnahme nicht festgestellt werden kann.

Wie ist das mit der Verbeamtung?

Nach Bestehen der Qualifikation werden die Lehrkräfte als Grundschullehrkraft in die Probezeit übernommen. Sie umfasst im Regelfall drei Jahre. Wird die Probezeit bestanden, erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit in das Amt einer Grundschullehrkraft, sofern die persönlichen Voraussetzungen dafür vorliegen: Die Lehrkraft kann nun dauerhaft im gehobenen Dienst an der Grundschule arbeiten.

Sind Bewerbungen im gymnasialen Bereich während dieser Zeit möglich?

Während der gesamten Zeit an der Grundschule können sich die gymnasialen Bewerber weiter im Rahmen aller normalen Lehrereinstellungsverfahren um gymnasiale Stellen bewerben. Wenn sie eine Stelle bekommen werden sie von der Grundschule freigegeben. Dabei werden die Zeiten in der Grundschule als „Zusatzqualifikation“ im Sinne des fraglichen Verfahrens gesehen.

Und die Einstellungszusage im gymnasialen Lehramt?

Nach Ablauf dieses Programms, also frühestens zum 8. Januar 2022, können die Lehrkräfte einen Antrag auf Einsatz im gymnasialen Lehramt ab dem Schuljahr 2022/23 stellen. Dabei ist zu beachten, dass gymnasiale Lehrkräfte nicht nur an allgemeinbildenden Gymnasien sondern ebenfalls an Gemeinschaftsschulen (GMS), beruflichen Schulen (BS) und Schulen besonderer Art eingesetzt werden.

Der Einsatz erfolgt nach Bedarf: Damit ist aus heutiger Sicht der Einsatz an einer GMS oder im BS Bereich sehr viel wahrscheinlicher als der in einem Gymnasium. Das Angebot für den Einsatz im gymnasialen Lehramt erfolgt landesweit nach Bedarf. Eine räumliche Einschränkung ist dabei durch den Einsatzort der Grundschule nicht gegeben.

Sollte also beispielsweise Stuttgart der Einsatzort für die Grundschule sein, besteht kein Anspruch darauf, das Stellenangebot auch in Stuttgart oder auch nur im RP Stuttgart zu erhalten: Dies kann überall in Baden-Württemberg sein. Die Probezeit an der Grundschule führt zu einer Verkürzung der gymnasialen Probezeit – es ist aber zurzeit davon auszugehen, dass eine Mindestbewährungszeit von einem Schuljahr im gymnasialen Lehramt  Voraussetzung für die endgültige Übernahme ist.

Viele ungeklärte Fragen

  • Ist die Fortbildung innerhalb der Qualifizierungsphase auch nur annähernd ausreichend für den Einsatz in einem pädagogisch so herausfordernden Gebiet wie der Grundschule?
  • Deckt ein Deputatsnachlass von vier Stunden den Arbeitsaufwand tatsächlich realistisch ab?
  • Wie lang gilt die Einstellungszusage für das gymnasiale Lehramt?
  • Gibt es die Möglichkeit, die Bewerbung für eine Stelle im gymnasialen Lehramt auf eine Schulart zu begrenzen?
  • Welchen Stellenwert haben die Ortswünsche der Bewerber*innen bei einem landesweiten Angebot und gibt es eine soziale Komponente?
  • Erlischt die Einstellungszusage nach der Absage eines Angebotes?
  • Gibt es nach einer Verbeamtung auf Lebenszeit noch eine Fortsetzung der Probezeit / eine Bewährungsphase im gymnasialen Bereich und wie genau sieht sie aus?

Oft steckt der Teufel im Detail – doch das sind mehr als Detailfragen!

Die GEW Fachgruppe Gymnasien setzt sich beim Ministerium und den Regierungspräsidien dafür ein, dass diese Fragen im Sinne der engagierten gymnasiale Lehrkräfte, die sich den Herausforderungen dieses Programmes stellen wollen, baldmöglichst geklärt werden!

Kontakt
Ute Kratzmeier
Referentin für allgemeinbildende Schulen
Telefon:  0711 21030-25